Bis 2030 muss sich das Tempo der Emissionsminderung verdreifachen. Es ist zentral, Bürokratie, die die Transformation hemmt, abzubauen und die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Verfahrensdauer gilt es mindestens zu halbieren. So steht es im Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung und in deren «Eröffnungsbilanz Klimaschutz».
Während in Deutschland sechs Jahre dauernde Verfahren für Kopfschütteln sorgen, könnte man sich unter solchen Umständen in der Schweiz schon fast im Olymp wähnen. Hierzulande sind Verfahren von 15 Jahren und mehr an der Tagesordnung; es kann auch schon mal 30 Jahre dauern, bis der erste Spaten in den Boden sticht. Über die Irrungen und Wirrungen zwischen Gutachten, Behörden und Gerichten kann jeder Projektant ein Lied singen. An eine Zielerreichung der Energie- und Klimastrategie ist so frühestens in 100 Jahren zu denken. Kein Wunder, sucht der Bundesrat nach einem Befreiungsschlag. Die Stossrichtung seiner Verfahrensbeschleunigungsvorlage stimmt. Um ihre Wirkung auf die Verfahrensdauer zu verbessern, braucht es jedoch eine Schärfung, eine Ausweitung auf mehr Projekte und mehr Verbindlichkeit für alle Instanzen.