Mittels jährlicher Ausschreibungen sollen sich Speicherwasserkraftwerke verpflichten können, einen Teil des Energieinhalts ihrer Speicherseen als Reserve vorzuhalten. Während der Dauer der Verpflichtung darf diese Reserve-Energie nicht am Markt veräussert werden und muss jederzeit abrufbar sein. Der Bundesrat plant die Einführung der Wasserkraftreserve auf vorgezogenem Weg per Verordnung. Die Reserve stünde damit bereits kommenden Winter/Frühling bereit, um mögliche Engpässe zu überbrücken.
Der VSE begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats im Sinne der Versorgungssicherheit und schlägt Optimierungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Reserve vor. Die Reserve-Energie soll marktbasiert beschafft werden, und die Modalitäten im Fall eines Abrufs sollen möglichst marktnah ausgestaltet sein. Die Rollen- und Aufgabenzuteilung muss noch besser geklärt werden: Fragen der Dimensionierung und Ausgestaltung der Reserve, einschliesslich der Berechnungsmethodik und Überprüfung, müssen der ElCom obliegen, während sich die Aufgaben von Swissgrid auf die operative Abwicklung beschränken müssen. Datenlieferungen und Auskunftspflichten durch die Betreiber, die an der Reserve teilnehmen, müssen auf ein Minimum bzw. den konkreten Bedarf beschränkt sein.