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Verbindliche Ausbauziele, Solaroffensive, Grimsel-Erhöhung

05.10.2022
In der Herbstsession der eidgenössischen Räte dominierte die Energiepolitik. Viele für die Versorgungssicherheit bedeutende Vorlagen wie der Mantelerlass waren traktandiert. Es wurde diskutiert, gefeilt und entschieden. Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Das Wichtigste im Überblick.

Mantelerlass: positive Entscheide im Sinne der Versorgungssicherheit

Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland soll schneller vonstattengehen. So will es der Ständerat. Er verankert im Mantelerlass – der Revision der Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes – verbindliche Ausbauziele, die notabene deutlich höher sind als jene des Bundesrats. Die Wasserkraft soll 37.9 Terawattstunden bis 2035 und 39.2 Terawattstunden bis 2050 liefern. Die Richtwerte für die übrigen Erneuerbaren betragen 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Für die Stärkung der Winterstromversorgung soll bis 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens 6 Terawattstunden realisiert werden, wovon mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein müssen.

Wie diese Ziele erreicht werden sollen, ist noch unklar. Denn über die Rahmenbedingungen, wie die dafür notwendigen Produktionskapazitäten realisiert werden sollen, herrscht noch Uneinigkeit. Zielkonflikte zwischen Stromversorgungssicherheit und Umweltschutz sind weiterhin ungelöst, obschon die Erreichung der Ausbauziele zum nationalen Interesse erklärt wird. So soll zum Beispiel die Realisierung der 15 Wasserkraftprojekte des Runden Tisches anderen nationalen Interessen vorgehen.

Betreffend Stromnetz entscheidet der Ständerat, das Messwesen (ebenso wie den Strommarkt) nicht zu liberalisieren. Stattdessen will er mit der Schaffung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften den Austausch von Elektrizität und damit eine Aufweichung des Monopols lokal ermöglichen. Mit einem Zufallsmehr hat der Ständerat eine Definition des Kapitalkostensatzes (WACC) ins Gesetz aufgenommen, gemäss welcher der WACC für Eigenkapital im Rahmen internationaler Vergleichswerte liegen und derjenige für Fremdkapital den jeweils aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen muss.

Schliesslich spricht sich der Ständerat dafür aus, dass im Winter als Richtwert nicht mehr als 5 Terawattstunden importiert werden soll. Für die Bildung von Energiereserven zur Überbrückung von Versorgungsengpässen, wie sie für diesen Winter auf Verordnungsweg bereits umgesetzt wurden, wird nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die wichtigsten Beschlüsse zum Mantelerlass im Überblick.

Der Mantelerlass ist die entscheidende Vorlage, um die Weichen für die kurz-, mittel- und langfristige Versorgungssicherheit zu stellen. Der VSE befasst sich schon lange mit der Versorgungssicherheit und nennt in seiner Roadmap die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie müssen unter anderem im Mantelerlass Berücksichtigung finden. Zum Teil tun sie das auch. Der Ständerat hat viele positive Entscheide im Sinne der Versorgungssicherheit getroffen.

Zentrale Konflikte zwischen Schutz und Nutzung bleiben jedoch ungelöst. Es gilt, die Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass die für die definierten Ausbauziele notwendige erneuerbare Energieinfrastruktur tatsächlich realisiert werden kann. Dazu zählen auch günstige Rahmenbedingungen für die Netze, der Lebensader der Stromversorgung, die die Basis für die wandelnden Anforderungen des Energiesystems legen müssen und zu diesem Zweck erhalten, modernisiert/digitalisiert und wo nötig ausgebaut werden müssen. Eine Senkung des WACC wäre dafür ein verheerendes Signal und würde Investitionen in den benötigten Umbau der Netze hemmen. Auch besteht Nachholbedarf insbesondere im Bereich der Netztarifierung, welche durch die Ausweitung von Eigenverbrauchslösungen nur umso dringlicher wird.

Die Vorlage geht als nächstes in die Energiekommission des Nationalrats. Der VSE wird den Prozess weiterhin eng verfolgen und sich mit seiner Roadmap in die Diskussionen einbringen.

Solaroffensive & Grimsel: Balanceakt zwischen Schutz und Nutzung

Im Eiltempo haben die Räte dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Sicherstellung der Stromversorgung im Winter beschlossen. Kern der Vorlage ist eine Solaroffensive. Einerseits sollen jahrelang blockierte Solarprojekte in den Bergen durch eine erleichterte Bewilligung und Investitionsbeiträge realisiert werden können. Einen Freipass für alpine PV-Anlagen ist dies aber nicht, da Solaranlagen nicht überall zugelassen werden und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig bleibt. Die Versorgungssicherheit hat in der Interessenabwägung keinen absoluten, aber einen grundsätzlichen Vorrang. Die erleichterten Bedingungen für diese alpinen PV-Anlagen gelten, bis eine Jahresproduktion von zwei Terawattstunden erreicht ist. Andererseits gilt ab 2023 eine Solarpflicht für Neubauten mit einer Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern. Rund 70 Prozent der Gebäude sind nicht davon betroffen. Es sei denn, die Kantone beschliessen auch für diese eine Pflicht.

Neben der Solaroffensive wird im Gesetz auch die Grimsel-Staumauererhöhung um 23 Meter festgeschrieben. Über die Erhöhung der Staumauer wird seit über 20 Jahren gestritten. Die vorgesehene Erhöhung würde die Kapazitäten des Speichersees verdoppeln. Die Vorlage tritt am 1. Oktober in Kraft. Die Bestimmungen gelten bis Ende 2025 und sollen dann vom Stromversorgungsgesetz (in Revision im Rahmen des Mantelerlasses) abgelöst werden.

Parallel zur Solaroffensive erarbeitet die UREK-N eine Vorlage, die analoge Massnahmen für gewisse Windkraftwerke und das Projekt Trift vorsieht. Viele Windenergieprojekte sind derzeit wegen jahrelanger Verfahren blockiert. Die Vorlage sieht vor, dass Windprojekte von nationalem Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, keine Baubewilligung mehr brauchen. Dadurch würden weitere Beschwerdemöglichkeiten entfallen und die Projekte wären sofort realisierbar.

Alpine PV-Anlagen, Wasserkraft und Windenergie sind der zentrale Baustein für eine ausreichende Winterstromproduktion. Der VSE fordert schon lange eine Verbesserung der Bewilligungsfähigkeit dieser Projekte, namentlich, indem die Verfahren beschleunigt und gebündelt werden. Der VSE begrüsst daher die Beschlüsse als pragmatischen Weg, um zügig Winterstrom zubauen zu können. Wie sich die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung auf die Realisierung der Projekte auswirkt, muss nun jedoch die Praxis zeigen. Aus Sicht des VSE muss im Zweifel die Versorgungssicherheit vorgehen. Entscheidend ist, dass die Projekte tatsächlich vorankommen und das PV-Potenzial auf bestehenden Dächern, Fassaden und Infrastrukturen rasch und unbürokratisch genutzt werden kann. Der «Grimsel-Paragraf» ist ein wichtiges Signal für die Wasserkraft, da Stauseen heute die einzige Möglichkeit sind, Strom saisonal für den Winter zu speichern.

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