Wie lässt sich der Vogelschutz bei Stromleitungen verbessern? Gezieltes und massvolles Vorgehen ist erforderlich. Der VSE antwortet auf die Vorschläge des Bundes im Rahmen der Vernehmlassung über die Leitungsverordnung (LeV).
Am 19. Mai 1895 haben in Aarau die 16 bedeutendsten Werke der Schweiz den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen gegründet. Doch statt Jubiläumsfestivitäten sind im Mai 2020 Homeoffice und Krisenregime angesagt. Wir haben Michael Wider, Präsident VSE, und Michael Frank, Direktor VSE...
Von den neuen Regelungen sind einerseits die Unternehmen, welche im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft, und andererseits der Betreiber des Gastransportnetzes sowie sehr grosse Endverbraucher betroffen.
Schweizer EVU sind Dreh- und Angelpunkt der Dekarbonisierung und stehen unter Druck, die Ansprüche von Öffentlichkeit, Kund:innen, Politik und Kapitalmarkt gleichermassen zu erfüllen. Nachhaltigkeitsberichte sind dabei Schlüssel für Vertrauen, Finanzierung und stärken die Strategie. Wer glaubwürdig...
Der VSE hat den Leitfaden «Klimaberichterstattung und Dekarbonisierung EVU» überarbeitet und in einer aktualisierten Version veröffentlicht. Damit steht Energieversorgungsunternehmen eine praxisnahe Orientierungshilfe zur Verfügung, um Treibhausgasemissionen nachvollziehbar zu bilanzieren und die...
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
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