Es besteht kein staatlicher Handlungsbedarf zur Förderung von Breitbandinfrastruktur. Eine sichere Stromversorgung ist höher zu gewichten als ein rascher Breitbandausbau. Auf eine gesetzliche Pflicht der Zugangsgewährung zu passiver physischer Stromnetzinfrastruktur für Breitbandnetze ist zu verzichten.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Verteilnetzbetriebe (VNB), welche sich der überbetrieblichen Lösung des VSE anschliessen, profitieren in der Umsetzung von klaren Strukturen. Diese Führungsdokumentation ist gemäss 10-Punkteplan der Suva aufgebaut und unterliegt der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung gemäss geltenden Standards.
Die Empfehlung konkretisiert bei neu zu erstellenden elektrischen Anlagen mit Isolier- oder Hydraulikflüssigkeit, sowie bei wesentlichen Umbauten die baulichen und technischen Vorrichtungen zum Schutze der Gewässer.
Dieses Positionspapier enthält die aus Sicht des VSE wichtigsten Positionen und Forderungen in Bezug auf erneuerbaren Wasserstoff als Energieträger für die Schweiz.
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