Netzkostenbeiträge werden den Netzanschlussnehmern beim Bau vom Netzanschluss auf Basis der bestellten Leistung in Rechnung gestellt und setzten somit einen Anreiz, die Anschlussleistung vernünftig zu wählen.
Bestimmungen zum standardisierten Austausch von Daten zwischen Verteilnetzbetreibern und weiteren Akteuren für den Schweizer Verteilnetzbetrieb. Mehr Informationen auf https://www.strom.ch/datenmodell-verteilnetzbetrieb
Empfehlung für Netzbetreiber zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Spannungsqualität im eigenen Netz zwecks Einhaltung der Normen und zum Erkennen von kritschen Netzpunkten.
VSE-Stellungnahme: Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN). 14.5.2014, pdf
Am Ausspeisemodell und den Wälzparametern soll festgehalten werden. Allfällige Verzerrungen bei der Finanzierung der Netze soll mit flexiblen verursachergerechten Tarifvorgaben begegnet werden.
Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 5 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 4 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 3 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
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