Die Verfahren für die Rückerstattung von Netzverstärkungskosten müssen für kleinere Projekte vereinfacht werden und die Finanzierung hat über die KEV (nicht SDL) zu erfolgen.
Am Ausspeisemodell und den Wälzparametern soll festgehalten werden. Allfällige Verzerrungen bei der Finanzierung der Netze soll mit flexiblen verursachergerechten Tarifvorgaben begegnet werden.
Netzkostenbeiträge werden den Netzanschlussnehmern beim Bau vom Netzanschluss auf Basis der bestellten Leistung in Rechnung gestellt und setzten somit einen Anreiz, die Anschlussleistung vernünftig zu wählen.
Diese Empfehlung gilt für in der Schweiz hergestellte Holzmasten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Hinweis auf die Handhabung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von imprägnierten Leitungsmasten aus Holz geben.
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