Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
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