Abnahmevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2027: Abklärungen zur Datenbereitstellung laufen
Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Marktpreis, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Massgebend ist der Spotmarktpreis im Day-Ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz.