Die Netzkosten sollten möglichst verursachergerecht (d.h. auf Basis der Leistung) an die Endverbraucher verrechnet werden. Die Netzbetreiber sollen aber die Freiheit haben, basierend auf den lokalen Gegebenheiten die richtigen Anreize setzen zu können.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Mit der Umsetzung des StromVG in der Schweiz, wird das so genannte Bilanzgruppen-Modell eingeführt. Das Schweizerische Bilanzgruppen-Modell kommt bereits in vergleichbarer Art und Weise in zahlreichen Ländern zur Anwendung.
We use Google Analytics to measure website usage without advertising personalization. Analytics cookies are enabled by default for visitors in Switzerland unless you previously declined. Elsewhere, they remain disabled until you enable them. You can change your choice here. This choice applies to this browser; the page will reload.