Marder oder Eichhörnchen machen immer mal wieder von sich reden, wenn sie ungewollt in einer Unterstation einen Kurzschluss verursachen. Medien und Öffentlichkeit kümmert dabei weniger das tödliche Schicksal des armen Tiers als der von ihm ausgelöste Stromausfall.
Auch andere Vertreter der Tierwelt können Opfer von Stromschlägen werden. Grossvögel beispielsweise können einen auf dem Strommast ungünstig gewählten Sitzplatz oder einen unglücklichen Flügelschlag mit dem Leben bezahlen. Daher regeln seit über 20 Jahren gemeinsam von den Netzbetreibern, dem Bund und den Vogelschutzorganisationen erarbeitete Richtlinien die Anforderungen an den Vogelschutz bei Stromleitungen.