Nun, so naheliegend diese Vorwürfe auf den ersten Blick scheinen mögen, so falsch sind sie bei genauerem Hinsehen eben auch. Denn die Stromtarife in der Schweiz sind durchreguliert – jedenfalls für Verbraucher in der Grundversorgung, also für all jene Verbraucher, die ihren Stromlieferanten nicht selbst wählen können, die sogenannt gefangenen Kunden. Die anderen – die Grossverbraucher, die über 100 Megawattstunden pro Jahr verbrauchen – können ihren Strom am Markt beziehen und individuelle Preisverhandlungen führen. Und sie können diese Verträge respektive ihren Lieferanten jederzeit wechseln. Das können die gefangenen Kunden nicht, da der Markt nicht vollständig geöffnet ist.
Hier soll es aber um die Verbraucher in der Grundversorgung und deren Stromtarife gehen. Diese Tarife werden 2024 im Median um 18 % steigen, wie die ElCom (die eidgenössische Elektrizitätskommission) am 5. September kommuniziert hat. Anders als bei den Strompreisen für Grossverbrauchskunden sind die Stromversorgungsunternehmen in der Gestaltung der Tarife für Verbraucher in der Grundversorgung aber alles andere als frei: So müssen die Eigenproduktion zu Gestehungskosten und die am Markt eingekaufte Energie zu Anschaffungskosten in die Grundversorgung einfliessen. Ausserdem erlaubt die ElCom Verwaltungs- und Vertriebskosten (inklusive Gewinn) von nur 60 Franken pro Kunde und Jahr, Ausnahmen müssen begründet und nachgewiesen werden. Der Netznutzungstarif basiert ebenfalls auf regulierten Kosten.
Die Grundversorger müssen nicht nur diese gesetzliche Vorgaben bei der Festlegung der Stromtarife berücksichtigen, sondern sie sind auch verpflichtet, die Tarife der ElCom zu melden. Als unabhängige staatliche Regulierungsbehörde überwacht diese, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Tarifgestaltung eingehalten werden und interveniert, falls nötig.
Der Stromtarif in der Grundversorgung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Der Energietarif ist der eigentliche Preis für den gelieferten Strom. Der Netznutzungstarif ist der Preis für die Nutzung von Übertragungs- und Verteilnetz und finanziert den (Aus-)Bau, Betrieb und Unterhalt der Netze. Auch Abgaben für die Wasserkraftreserve im Winter und für Reservekraftwerke wie im aargauischen Birr sowie Konzessionskosten oder Wasserzinsen an Kantone und Gemeinden sind Teil des Netznutzungstarifs. Der Netzzuschlag ist eine weitere Abgabe, mit der in der ganzen Schweiz erneuerbare Energien gefördert werden. Und schliesslich kommen auch noch Abgaben an Gemeinwesen und Kantone hinzu.