Kurz vor den Sommerferien schlug der Bundesrat eine Änderung der Berechnung der Zinsen vor, welche auf dem Kapital anfallen, das in Strominfrastrukturen investiert ist. Dieses reichlich trocken und technisch anmutende Thema hat es aber in sich. Es ist nämlich eine der zentralen Grundlagen für die weitere Finanzierung unserer Energieinfrastrukturen. Wird dort an den Stellschrauben gedreht, hat dies – womöglich unabsehbare – Auswirkungen auf die gesamte Mechanik der Investitionen in die Energieversorgung.
An Investitionen in das Energiesystem besteht bekanntlich ein riesiger Bedarf: Auf 1500 Milliarden Franken bis 2050 schätzt ihn der Bund gemäss Energieperspektiven 2050+, Reinvestitionen und Umbau eingerechnet. Damit dieser kolossale Betrag zur Verfügung stehen wird, brauchen die Kapitalgeber gewisse Sicherheiten. Ansonsten wandert ihr Kapital in andere Branchen oder gar ins Ausland ab. Für Energieinfrastrukturinvestitionen in Produktion und Netz ist daher entscheidend, dass das Kapital stabil und angemessen Zinsen abwirft. Dies ist vor allem für die Wasserkraft und die Netze mit ihrem Anlagehorizont von bis zu 60 Jahren absolut zentral.
Da das Netz ein natürliches Monopol ist, wird hoheitlich ein Zinssatz festgesetzt (WACC, Weighted Average Cost of Capital). Die bisherige WACC-Methodik gewährleistet die notwendige Klarheit, Aktualität und Stabilität der Kapitalverzinsung. Sie hat sich in der Praxis jahrelang bewährt und ist in der Wissenschaft breit abgestützt.