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Gesamtkonzept Versorgungssicherheit und Hürden für die Wasserkraft

17.09.2020
Mitte Juli 2020 ist die Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes (EnG) zu Ende gegangen. Aus der Lektüre verschiedener Stellungnahmen zeigt sich: Das Gesamtkonzept der Stromversorgungssicherheit ist noch alles andere als klar – und die Wasserkraft muss mit politischem Gegenwind rechnen.

Die Vernehmlassung zur Revision des StromVG hatte 2019 eine klare Tendenz hervorgebracht: Um die Stromversorgung künftig sicherstellen zu können, muss vermehrt im Inland in die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien investiert werden – und dafür wiederum braucht es ergänzend zum Grosshandelsmarkt Anreize. Entsprechend legte der Bundesrat im Frühjahr 2020 nach mit einer Revision des Energiegesetzes (EnG). Nun liegen beim Bundesamt für Energie über 1700 Seiten Stellungnahmen vor zur Frage, ob und wie Investitionen in die erneuerbare Stromproduktion in der Schweiz künftig gefördert werden sollen. Der VSE hat die Stellungnahme verschiedener Akteure* gelesen und die Positionen zu ausgewählten Themen zusammengefasst:

Die einzelnen Aspekte

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass bei einer Weiterführung der Förderung die Winterversorgung im Fokus stehen wird. Welche Rolle die Wasserkraft dabei spielen darf – und unter welchen Bedingungen – wird im Parlament wohl noch zu hitzigen Debatten führen. Die Grundsatzfrage, nach welchen Zielen und mit welchen Mitteln die Stromversorgung sichergestellt werden kann, dürfte ebenfalls noch zu Diskussionen Anlass geben. Man darf gespannt sein, wie der Bundesrat dazu die Gesamtsicht zu EnG und StromVG präsentieren wird. Seine Botschaft an das Parlament ist ab Anfang 2021 zu erwarten.

- Stellungnahme des VSE zur Revision des Energiegesetzes (06.07.2020)

* Basis für diese Auslegeordnung bilden die Stellungnahmen von:
Parteien: CVP, GLP, Grüne, FDP, SP, SVP; Wirtschaft: economiesuisse, SGV; Umweltverbände: Energiestiftung, Umweltallianz; Gemeinwesen: EnDK, Städteverband