Das ist eine Medienmitteilung von Stadtwerk Winterthur – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Festpreisvergütung von Stadtwerk Winterthur für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz per 1. Januar 2027 um rund 10 Prozent zu senken. Die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) bleibt unverändert. Die Anpassung steht im Zusammenhang mit der Entwicklung der Energietarife in der Grundversorgung: Diese sinken per 1. Januar 2027 ebenfalls um rund 10 Prozent (ohne Netznutzung und Abgaben).
Festpreismodell 2027 von Stadtwerk Winterthur
Die Kundschaft hat wie bisher die Wahl, wem sie ihren überschüssigen Solarstrom verkauft. Wenn sie einen Vertrag mit Stadtwerk Winterthur abschliesst, nimmt Stadtwerk Winterthur die Energie und die HKN zu einem vertraglich für das Kalenderjahr festgelegten Preis pro Kilowattstunde ab. Die Kategorien für Festpreisvergütungen von Stadtwerk Winterthur bleiben gleich wie letztes Jahr und orientieren sich an der Grösse der Photovoltaik-(PV-)Anlage, am Eigenverbrauch und an der Jahreszeit. Ab 2027 ändert sich hingegen die Höhe der Vergütung der Energie (siehe Rechenbeispiel). Ohne Vertrag vergütet Stadtwerk Winterthur den Solarstrom-Produzent:innen die ins Netz eingespeiste Solarenergie automatisch anhand des Vergütungsmodells des Bundes.
Neues dynamisches Vergütungsmodell des Bundes
Auch der Bund sieht eine Anpassung bei der Einspeisevergütung für Solarstrom vor. Ab 2027 gilt eine Vergütung zu viertelstündlichen Marktpreisen. Bei der dynamischen Abnahmevergütung des Bundes ist die Höhe der Vergütung somit abhängig von der Tageszeit und der Jahressaison (bzw. vom Angebot auf dem Strommarkt), zu der die Produzent:innen ihren Solarstrom einspeisen. Die Marktpreise sind im Tagesverlauf stark schwankend: In den Mittags- und Nachmittagsstunden ist der Marktpreis, insbesondere im Sommer, tiefer und kann auch negativ werden. Im Winter sind die Marktpreise generell deutlich höher als im Sommer.
Kosten sparen durch Eigenverbrauch
Für Produzent:innen von Solarstrom ist es aus wirtschaftlicher Sicht sowohl im Marktpreismodell des Bundes als auch im Vertragsmodell von Stadtwerk Winterthur vorteilhaft, möglichst viel des produzierten Solarstroms selbst zu verbrauchen (siehe Rechenbeispiel). Dadurch lassen sich der Strombezug aus dem Netz und die damit verbundenen Kosten reduzieren. Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger abhängig ist die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage von der Vergütung für den eingespeisten Strom. (Stadtwerk Winterthur)