Nachhaltige Sicherung der Stromproduktion: Ungleiche Spiesse für Solarenergie und Wasserkraft?

28.10.2026
Kommentar zur Sitzung der UREK-S vom 26./27. Oktober 2026

Das ist eine Medienmitteilung von Swissolar – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

An ihrer Sitzung vom 26./27. Oktober 2026 hat die ständerätliche Energiekommission das Stromabkommen beraten. Swissolar begrüsst die Zustimmung der Kommission zum Abkommen, denn dieses ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ganzjährig sichere und bezahlbare Stromversorgung.

Unverständlich ist hingegen der Kommissionsentscheid, wonach die Minimalvergütung für erneuerbar produzierten Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW nach einer Übergangsfrist wegfallen soll, während gleichzeitig die Marktprämie für Grosswasserkraft unbefristet fortgeführt werden soll. Denn Minimalvergütung und Marktprämie haben den gleichen Zweck: Gewährung von Investitionssicherheit. Im Fall der Grosswasserkraft betrifft das vor allem grosse Kantonswerke, bei der Photovoltaik private Investoren. Warum erstere von einem Schutz vor tiefen Marktpreisen profitieren sollen, die Privaten aber nicht, ist nicht nachvollziehbar.

Die Minimalvergütung wurde mit der Volksabstimmung vom Juni 2024 zum Mantelerlass eingeführt und ist mit dem EU-Recht vereinbar. Ihre Abschaffung nach kurzer Zeit käme einer Missachtung des Volkswillens gleich. Sie ist insbesondere für Betreiber von PV-Anlagen ein wesentlicher Beitrag zur Planungssicherheit, indem sie diese vor starken Preisschwankungen am Strommarkt schützt. Ihre Weiterführung bis 2035, wie von der Kommissionsminderheit vorgeschlagen, wäre ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des gesetzlichen Produktionsziels von 35 TWh Strom aus neuen erneuerbaren Energien im Jahr 2035, gegenüber rund 13 TWh im laufenden Jahr. Photovoltaik muss den grössten Anteil an diesen Ausbau beitragen.

Swissolar fordert den Ständerat auf, den Entscheid in der Wintersession zu korrigieren und eine Weiterführung der Minimalvergütung bis 2035 zu beschliessen.

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