Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Verfahren «Baustopp Unterwerk» entschieden: Auf das Wiedererwägungsgesuch vom 5. Dezember 2025 wird mangels Legitimation der Gesuchstellerinnen nicht eingetreten.
Das ist eine Medienmitteilung von Eniwa – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Der in Zusammenhang mit dem Wiedererwägungsgesuch als vorsorgliche Massnahme beantragte Baustopp ist zufolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben.
Bauarbeiten verlaufen planmässig
Die Bauarbeiten am neuen Unterwerk Aarau sind gut vorangeschritten. Der Rohbau des Gebäudes soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. In den Jahren 2027 und 2028 erfolgen die Werkleitungsarbeiten und im Jahr 2029 der Kabelzug.
Die Inbetriebnahme mit der Umschaltung auf das neue Unterwerk ist für das Mitte 2029 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Verteilnetzgebiet Aarau Nord über das neue Unterwerk mit Strom versorgt. (Eniwa)
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