In Europa existiert seit 2011 ein Regelwerk über Transparenzpflichten und das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation (REMIT). International tätige Schweizer Energieunternehmen sind mit den Meldepflichten von Transaktionen und Handelsaufträgen und der Veröffentlichung von Insiderinformationen daher bereits bestens vertraut. Seit 2013 melden sie ihre europäischen Transaktionen und Handelsaufträge nebst der europäischen Regulierungsbehörde ACER auch der schweizerischen ElCom. Mit dem Rettungsschirm wurden diese Pflichten für die «systemkritischen» Unternehmen auf deren schweizerischen Handelsgeschäfte ausgeweitet.
Durch das BATE werden fortan sämtliche Schweizer Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen, welche einen Einfluss auf die Preise der Energiegrosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht unterstellt. Von den neuen Pflichten werden in erster Linie kleinere und mittlere Energieversorgungsunternehmen und Verteilnetzbetreiber betroffen sein.