Abnahmevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2027: Abklärungen zur Datenbereitstellung laufen

30.07.2026
Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Marktpreis, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Massgebend ist der Spotmarktpreis im Day-Ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz.

Damit Verteilnetzbetreiber die Vergütung gemäss dem neuen Modell korrekt abrechnen können, benötigen sie einen einfachen und verlässlichen Zugang zu den relevanten Marktdaten. Der VSE setzt sich deshalb dafür ein, dass das Bundesamt für Energie (BFE) die Spotmarktpreise in Schweizer Franken mindestens für Abrechnungszwecke bereitstellt und diese idealerweise über eine frei zugängliche Datenschnittstelle (API) publiziert.

Die entsprechenden Abklärungen und Gespräche mit dem BFE laufen derzeit. Über die Ergebnisse wird spätestens im September informiert.

Kontakt für Rückfragen: mireille.salathe@strom.ch (Fachsekretärin Kommission Kosten und Finanzen)

Handbuch «Umsetzung der Abnahmevergütung nach Art. 15 EnG für Elektrizität aus erneuerbaren Energien»