Download Center
Über das Downloadcenter können Sie die aktuellsten Branchendokumente, Stellungnahmen und Positionspapiere des VSE beziehen.
Neuste Branchendokumente
Handbuch «Umsetzung der Abnahmevergütung nach Art. 15 EnG für Elektrizität aus erneuerbaren Energien» (UABV CH 2026) (ab 2027)
29.09.2026
Leitfaden: Klimaberichterstattung und Dekarbonisierung (BCO2 – CH 2026)
02.09.2026
Formular Antrag Abgeltung von Kosten für die Verstärkungen von Anschlussleitungen
08.07.2026
Alle Dateien
Fachdokument
Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland (Ausgabe 2026/2027)
Ausgabe 2026/2027 (indexiert per 31.12.2025)
Fachdokument
Mustervorlage Mitteilung Tarifänderungen gemäss Weisung 4/2024 der ElCom
Members only
Fachdokument
ch-electricity-tariffs-openapi
Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Praktischer Benutzerleitfaden (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Transformatorenstation und unterirdische Kabelanlage (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Verteilkabine und unterirdische Kabelanlage (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Verteilkabine und unterirdische Kabelanlage (ohne Eintragung im Grundbuch) (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Unterirdische Kabelanlage (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Elektrische Freileitung (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – PV-Anlagen (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
Muster Dienstbarkeitsverträge – Antragsformular für personenbezogene Daten für die Einrichtung einer Doppelvertretung (2025)
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Members only
Fachdokument
ETG-Fachbericht 166: Leitfaden zur Sternpunktbehandlung in Netzen bis 110 kV (D-A-CH) (vde.com)
Das Dokument kann über folgenden Link bezogen werden: https://www.strom.ch/etg-vde
Fachdokument
Pandemie ‘X’ für Betriebe, umfassende Checkliste
Members only
Fachdokument
Einspeisung netzgebundener Energie bei PV-Anlagen
Anspruch auf Direktvermarktung, Rückliefervergütung, Wechselkosten und -fristen
Fachdokument
Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.