Das müssen Sie wissen
- Laut dem Stromgesetz soll der jährliche Stromverbrauch pro Person bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 sinken. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten bis 2035 um 2 TWh reduziert werden.
- Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein neues Instrument gesetzlich verankert worden: Effizienzverpflichtungen für Elektrizitätslieferanten.
- Die Zielvorgabe wird mit Effizienzmassnahmen bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz erreicht. Elektrizitätslieferanten müssen die umgesetzten Massnahmen nachweisen können.
- Die Einführung der Stromeffizienzverpflichtung für die Stromlieferanten wird wie vom VSE gefordert stufenweise eingeführt, mit einer erstmaligen moderaten Zielvorgabe ab 2026.