Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen. Die Kosten für diese Netzverstärkungen sind neu als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid vergütet...
Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
Der VSE publiziert heute die überarbeitete Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7 – CH 2025». Die Übergangsregelung vom Juli 2024 ist damit aufgehoben. Wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen zum externen Netz- und Anlagenschutz...
Die Empfehlung konkretisiert bei neu zu erstellenden elektrischen Anlagen mit Isolier- oder Hydraulikflüssigkeit, sowie bei wesentlichen Umbauten die baulichen und technischen Vorrichtungen zum Schutze der Gewässer.
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
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