Mit dem Mantelerlass steht das Parlament kurz davor, ein Gesetz zu verabschieden, das wichtige Weichen stellt für eine sichere Versorgung der Schweiz mit erneuerbarer Energie. Eine zeitnahe Verabschiedung ist zentral, die Vorlage darf nicht durch Partikularinteressen gefährdet werden. In drei...
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Ein Stromabkommen mit der Europäischen Union tut Not. Die Schweiz ist zunehmend von Markt- und Solidaritätsmechanismen ausgeschlossen, internationale Kooperationen sind gefährdet, die Importsicherheit nimmt ab. Das Interview mit Roland Leuenberger, CEO von Repower.
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