IWB stärkt Trinkwasserversorgung: Nach Abschluss der Spülbohrung St. Jakob startet Sanierung am Leimgrubenweg

10.09.2026
IWB sichert die langfristige Versorgungssicherheit des Basler Trinkwassernetzes. Nach dem erfolgreichen Abschluss der komplexen Spülbohrung im Gebiet St. Jakob beginnt im September 2026 die Sanierung einer wichtigen Trinkwasser-Hauptleitung sowie weiterer Versorgungsleitungen am Leimgrubenweg. Durch den Einsatz moderner grabenloser Verfahren werden die Beeinträchtigungen für den Verkehr und die Anwohner minimiert.

Das ist eine Medienmitteilung von IWB – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder. 

 

Die Sicherung der sogenannten «Lifelines» – die grossen Hauptleitungen, die Trinkwasser-Produktionsanlagen mit den Reservoiren verbinden – ist zentral für die Versorgungssicherheit der Stadt Basel. In diesem Zusammenhang hat IWB ein bedeutendes Infrastrukturprojekt im Gebiet St. Jakob erfolgreich realisiert. Zwischen Herbst 2024 und Sommer 2026 verlegte IWB mit einem innovativen Bohrverfahren, einer Spülbohrung, eine neue, rund 1.3 Kilometer lange Leitung unter der Erde, was massive Aufgrabungen in dem dicht bebauten Gebiet verhinderte. Die Abschlussarbeiten dieses Projekts werden voraussichtlich bis Ende Oktober 2026 dauern. 

Sanierung am Leimgrubenweg ab September 2026 

Mit einer kurzen, aufeinander abgestimmten Überlagerung schliesst an dieses Projekt die Sanierung im Leimgrubenweg an. Zwischen dem Dreispitzknoten und der Reinacherstrasse erneuert IWB ab dem 21. September 2026 bis voraussichtlich zum Frühjahr 2027 eine Trinkwasser-Hauptleitung sowie weitere Versorgungsleitungen. 
Um die Beeinträchtigungen für Verkehr und Anwohnende gering zu halten, verzichtet IWB auf einen offenen Graben. Stattdessen wird eine etwas kleinere Leitung in die bestehende Leitung eingezogen, ohne diese über die gesamte Länge freilegen zu müssen. Bei dem sogenannten Relining-Verfahren sind lediglich einzelne Montagegruben erforderlich. Die Energie- und Wasserversorgung der angrenzenden Liegenschaften ist von den Arbeiten an der Hauptleitung nicht beeinträchtigt. (IWB)

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