Download Center
Über das Downloadcenter können Sie die aktuellsten Branchendokumente, Stellungnahmen und Positionspapiere des VSE beziehen.
Neuste Branchendokumente
Leitfaden: Klimaberichterstattung und Dekarbonisierung (BCO2 – CH 2026)
02.09.2026
Formular Antrag Abgeltung von Kosten für die Verstärkungen von Anschlussleitungen
08.07.2026
Handbuch «Erstellung der entflochtenen Jahresrechnung Netz gemäss StromVG» gültig ab Jahresrechnung 2026 (EJN – CH 2026)
25.06.2026
Alle Dateien
Handbuch/Werkzeug
Leitfaden: Klimaberichterstattung und Dekarbonisierung (BCO2 – CH 2026)
Empfehlungen für Schweizer Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Fachdokument
Zusammenfassung und Checkliste des VSE für die Umsetzung von BATE/VATE
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Top-Themen
Top-Themen der Energiepolitik
Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten. Stand 15.06.2026.
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Top-Themen
Top-Themen der Energiepolitik
Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten; Stand 24.06.2026.
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Fachdokument
Mantelerlass - Inhaltsübersicht (10.10.2023)
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Fachdokument
Vorabendgespräche 2023: Präsentation BFE
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Fachdokument
Vorabendgespräche 2023: Präsentation VSE
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Fachdokument
Vorabendgespräche 2022: Präsentation BFE
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Fachdokument
Vorabendgespräche 2022: Präsentation VSE
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Fachdokument
Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.