Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Januar 2025 sind Elektrizitätsversorger nach Artikel 46b EnG verpflichtet, jährlich Stromeinsparungen bei ihren Endkundinnen und Endkunden nachzuweisen. Die Vorgabe steigt schrittweise von 1% (2026) auf 2% des Referenzstromabsatzes ab 2028.
- ≥10 GWh Absatz: Zielvorgabe gilt
- <10 GWh Absatz: befreit (rund 50% der Verteilnetzbetreiber)
- 1% Vorgabe 2026, steigend auf 2% ab 2028
- 2 TWh nationales Einsparziel bis 2035 (Winter)
Gesetzliche Grundlagen auf einen Blick
- Energiegesetz (EnG) Art. 46b
- Energieverordnung (EnV) Art. 51a–51i, 77a, 80b
- Stromversorgungsgesetz (StromVG) Art. 9abis
- Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 4d
Der Bundesrat hat die Verordnungen im November 2024 beschlossen; sie sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Wer ist betroffen?
- Pflichtig: Lieferanten mit Referenzstromabsatz von mehr als 10 GWh erhalten eine individuelle Zielvorgabe.
- Befreit: kleinere Lieferanten unter 10 GWh (Art. 51a Abs. 1 EnV); sie erhalten keine Verfügung.
- Ausgenommen: Lieferungen an stromintensive Endverbraucher, Kraftwerke und Speicher (Art. 51a Abs. 2 EnV).
Dieser Leitfaden richtet sich an Schweizer Energieversorgungsunternehmen (EVU), grosse wie kleine. Er schafft in einem noch jungen, unübersichtlichen Markt Überblick und zeigt, was zu tun ist und welche Wege es gibt. Er ergänzt den Beitrag zum Schweizer Herkunftsnachweis, der auf dieser Plattform erschienen ist. Dieser Leitfaden dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Zielvorgaben, Meldewesen und die wichtigsten Termine
Die jährliche Zielvorgabe bezieht sich auf den Referenzstromabsatz des Lieferanten und steigt stufenweise an (Art. 51a EnV).
- 2025: keine Vorgabe
- 2026: 1% Effizienzsteigerung
- 2027: 1,5% Effizienzsteigerung
- 2028: 2% Effizienzsteigerung
Verfehlte Vorgaben müssen in den folgenden drei Jahren zusätzlich erfüllt werden, übertroffene reduzieren das Folgejahr. Eigentliche Sanktionen sind nicht vorgesehen, die Verpflichtung kumuliert aber (mehr dazu am Ende).
Meldepflichtige Daten
Die erforderlichen Daten müssen jährlich bis zum 30. April an das Bundesamt für Energie (BFE) über das PrivaSphere-Formular (elektronisches Einschreiben) eingereicht werden. Das BFE berechnet daraus den Referenzstromabsatz und legt bis 30. Juni die Zielvorgabe fest.
- Stromabsatz Endverbraucher: Gesamter Absatz an alle Endverbraucher im Vorjahr.
- Absatz Grundversorgung: An Endverbraucher in der Grundversorgung im Vorjahr.
- Stromintensive Unternehmen: Absatz an Unternehmen, deren Stromkosten über 20% der Bruttowertschöpfung ausmachen.
- Strommenge freier Markt: Aus Verträgen, die vor dem 1. Januar 2024 geschlossen wurden.
- Kosten der Massnahmen: Ab 2027 Administration, flankierende Massnahmen, Förderbeiträge.
- Laufende Meldungen: Umgesetzte Massnahmen werden fortlaufend (ab 1. Januar 2025) gemeldet.
Wo die Branche heute steht
Zahlen 2024 und der bisher gemeldete Umsetzungsstand:
- 58'137 GWh Stromabsatz an Endverbraucher (2024)
- 35'206 GWh Referenzstromabsatz
- ~ 345 GWh Zielvorgabe 2026 (Summe aller EVU)
- 333 Lieferanten mit Zielvorgabe
Frühere Massnahmen (2022-2024)
Im Zeitraum 2022 bis 2024 wurden insgesamt 390 Massnahmen gemeldet mit anrechenbaren Einsparungen bis 2028 von rund 883 GWh. Am häufigsten sind Beleuchtung, gefolgt von Kältetechnik und Heizungstechnik; kleinere Anteile entfallen u. a. auf gewerbliche Geräte und Haushaltsgeräte, Pumpen, Lüftung, Druckluft, Motoren/Antriebe sowie Information und Kommunikation.
In der Summe wurde bereits mehr eingespart (~883 GWh) als die Zielvorgabe 2026 verlangt (~345 GWh), aber äusserst ungleich verteilt. Genau diese Schieflage ist die Grundlage für einen Handel mit Einsparprotokollen.
Zielerreichung 2026
Wie weit decken frühere Massnahmen (2022-2024) die Zielvorgabe 2026 bereits ab? Das Bild ist sehr uneinheitlich: 134 der kleinsten Lieferanten (10-50 GWh) stehen noch bei 0%, während 68 derselben Grössenklasse bereits über 100% erreichen. Bei den grössten Lieferanten haben 7 von 11 ihre Vorgabe bereits vollständig erfüllt.
Welche Massnahmen anrechenbar sind
Anrechenbar
✓ Beste verfügbare Technologie
✓ Nachweisbar durch Messung oder Berechnung
✓ Umsetzung nach dem 1. Januar 2025
✓ Bei Endverbrauchern in der Schweiz
✓ Fachgerechte Entsorgung bzw. Export nachgewiesen
Nicht anrechenbar
✕ Erfüllung gesetzlicher Pflichten
✕ Mit Bundes- oder Kantonsförderung finanzierte Massnahmen
✕ Stromintensive Unternehmen, Kraftwerke
✕ Im Rahmen bestehender Zielvereinbarungen
✕ Temporäre oder rein verhaltensbasierte Massnahmen
Wie die Einsparung berechnet wird
Einsparung = Verbrauch vorher minus Verbrauch nachher, multipliziert mit einem Kürzungsfaktor von 0,75. Die kumulierte Einsparung wird über die Standardwirkungsdauer ermittelt.
Standardisiert oder nicht standardisiert
Standardisierte Massnahmen werden ohne Vorabprüfung akzeptiert gemäss der Liste, die jährlich am 30. November vom BFE veröffentlicht wird. Nicht standardisierte Massnahmen bedürfen eines Zulassungsantrags beim BFE, der in der Regel rund 90 Tage in Anspruch nimmt. Massgeblich für das Anrechnungsjahr ist das Meldedatum, nicht das Umsetzungsdatum.
Drei Wege und der nächste Schritt
- WEG A: Eigenumsetzung
Massnahmen selbst bei den eigenen Endkunden umsetzen. - WEG B: Einsparprotokolle zukaufen
Nachweise von anderen EVU oder Dritten erwerben (Art. 46b Abs. 2 EnG). - WEG C: Abwarten
Vorerst keine Massnahmen ergreifen. (Es gibt derzeit keine Indizien, dass diese Regelung in den nächsten Jahren wieder wegfällt. Im Gegenteil: Sie ist Teil der Versorgungssicherheitsstrategie bis 2035. Wer wartet, schiebt das Problem nur nach hinten und vergrössert es, weil verfehlte Vorgaben kumulieren und die Zielwerte zugleich steigen.)
Der Markt für Einsparprotokolle
Viele EVU erreichen ihre Vorgabe nicht aus eigener Kraft, andere haben Überschüsse. Der Erwerb von Einsparprotokollen ist eine praktikable Lösung. Der Markt ist noch jung und bislang vor allem bilateral geprägt. Wichtig: Der meldende Käufer haftet für die Korrektheit der Angaben; spätere Berechnungsfehler des Verkäufers gehen zu seinen Lasten. Das gehört vertraglich gut geregelt.
Chance für kleine EVU (< 10 GWh)
Kleine Lieferanten sind von der Zielvorgabe befreit, können aber für umgesetzte Massnahmen trotzdem Einsparprotokolle erstellen und an grössere EVU mit Bedarf verkaufen. Aus der Pflicht der einen wird so eine Einnahmequelle für die anderen.
EnergyCert
Die Energieberatung Meier AG hat EnergyCert entwickelt, die Schweizer Plattform für den transparenten Handel mit Einsparprotokollen. EVU kaufen und verkaufen dort Protokolle, tauschen sich mit anderen Marktteilnehmern aus und bleiben bei Fristen sowie Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.
Ihr Partner rund um Herkunftsnachweise, Stromkennzeichnung und Energieeffizienz.