Glossar der VSE Branchendokumente

Dieses Glossar wurde zuletzt am 04. März 2021 aktualisiert.

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A

Unter Abgaben und Leistungen fallen neben Geldzahlungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch entsprechende Gratisleistungen und verbilligte Leistungen.

Abkürzung:
ALG

Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.

Erfassung von Messdaten entweder durch visuelle Ablesung vor Ort oder mit datentechnischen Einrichtungen.

Die tolerierte Abweichung der Zeitsynchronisation für die Lastgangmessung (in %).

Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.

Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.

Aktive Teilnehmer an der Spannungshaltung im Übertragungsnetz sind verpflichtet, die ihnen ohne Einschränkung des Wirkleistungsbetriebs zur Verfügung stehende Blindleistung für die Spannungshaltung im Übertragungsnetz einzusetzen. Sie regeln die Spannung in die Richtung eines von der nationalen Netzgesellschaft vorgegeben Spannungs-Sollwerts.

Allgemeine Vorschriften betreffend das Bilanzgruppenmanagement, die in der jeweils gültigen Form veröffentlicht werden und einen integralen Bestandteil des Bilanzgruppenvertrages bilden.

Verfahren für die Zuteilung von Kapazitätsrechten im Rahmen des Engpassmanagements.

Mit der Angebotslenkung soll während der Dauer einer schweren Mangellage erreicht werden, dass sich die Schweiz mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen von elektrischer Energie weiterversorgen kann. Mittels zentraler Kraftwerksbewirtschaftung wird die Energieversorgung möglichst lange gewährleistet.

Abkürzung:
AL

Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.

Sammelbegriff für Anlagenbetreiber, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.

Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.

Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.

Staatlich anerkannte Zulassung und Eichung der Messapparate.

Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten Netzanschluss zum VNB befindet sich auf dem Areal.

Abkürzung:
AN

Der ANB ist der Beauftragte und Vertreter des ANE; er betreibt und verwaltet das Arealnetz. Der ANB und ANE können die gleiche physische oder juristische Person sein.

Abkürzung:
ANB

Der ANE ist Endkunde eines VNB und ist Eigentümer des Arealnetzes. Sein Arealnetz wird für die Eigenversorgung und die Versorgung von anderen vom ANE unabhängigen Endverbraucher des VNB genutzt.

Abkürzung:
ANE

In der Netzsicherheitsrechnung und Betriebsplanung verwendete Liste von Netzelementen und ausgewählten Kombinationen von Netzelementen des "Koordinierten Fremdnetzes", für die die Auswirkung des Ausfalls auf das übrige Beobachtungsgebiet berechnet wird.

Elektrizität, die zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Bezug oder der effektiven Lieferung einer Bilanzgruppe und deren Bezug beziehungsweise deren Lieferung nach Fahrplan in Rechnung gestellt wird.

Siehe Ablesung. Anmerkung: Es sollte generell der Begriff «Ablesung» verwendet werden.

Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren,
a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten an Betriebsmitteln und Geräten zur Gewährleistung der (n-1)-Sicherheit),
b) zur Ermittlung der Systembilanz,
c) zur Bereitstellung der entsprechenden Reserveenergie und
d) für die Erarbeitung der abgestimmten, resultierenden Regelprogramme für die Regelzone Schweiz erforderlich sind.

Kommt es auf einer Freileitung zu einem Kurzschluss, entsteht häufig ein Störlichtbogen, der nicht von selbst erlischt. Da durch den Lichtbogen die Fehlerursache häufig beseitigt wird (z. B. ein Ast, der auf die Leitung gefallen ist, verbrennt), führt man eine automatische Wiedereinschaltung durch. Dabei löst der zuständige Leistungsschalter durch eine Anregung des Leitungsschutzes aus, schaltet jedoch nach kurzer Zeit ("Pausenzeit") wieder automatisch zu: bei einpoligen Fehlern nach etwa 0.5 bis 3 Sekunden (zum Teil variabel), bei dreipoligen Fehlern nach 0.2 bis 0.5 Sekunden.

Abkürzung:
AWE

Der Anteil der Net Transfer Capacity (NTC), welcher noch nicht an Marktteilnehmer alloziert wurde und in einem Allokationsverfahren den Marktteilnehmern angeboten wird.

B

Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der Vertragsdauer. Der direkte Lieferant selbst trägt dabei ausser dem Ausfallrisiko kaum weitere Risiken. Der Einkaufspreis und die Einkaufsmenge sind ex-ante betrachtet bis auf die Vertriebsmarge für die vereinbarte Periode (ein bis mehrere Jahre) gleich dem Verkaufspreis und der Verkaufsmenge.

Abkürzung:
BBV

Ein benachbarter Systembetreiber (BSYB) kann nur mittels Umformern und eventuell Transformatoren an das Übertragungsnetz angeschlossen werden. In der Schweiz ist nur die SBB ein BSYB.

Abkürzung:
BSYB

Umfasst die Netzelemente von VNB, ÜNB, S-KWB und S-KAB im In- und Ausland, die in der Planung der Ausserbetriebnahmen und im Betrieb vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.

Umfasst das Eigene Netz und die Netzelemente des Beobachteten Fremdnetzes ergänzt um die Netzelemente bzw. Äquivalente, die nötig sind, um ein erweitertes Netzmodell für den Netzbetrieb zu erstellen.

Die betriebliche Messung umfasst die Erfassung von Messdaten für Aufgaben der Betriebsführung (im Unterschied zur Verrechnungsmessung).

Umfasst die Erfassung von Mess- und Zähldaten für Aufgaben der Betriebsführung (nicht der Abrechnung).

Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.

Zentrale operative und koordinierende Stelle bei Swissgrid welche die Informationen aus der Angebotslenkung und z.T. Verbrauchslenkung bündelt und verarbeitet. Ab dem Bereitschaftsgrad 4 führt diese Stelle die operative Umsetzung der Angebotslenkung durch (z.B. die tägliche Zuteilung der Systemdienstleistungen und Produktionsprofile an die Kraftwerksbetreiber).

Abkürzung:
BSP

Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.

Rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt, um gegenüber der nationalen Netzgesellschaft eine gemeinsame Mess- und Abrechnungseinheit innerhalb der Regelzone Schweiz zu bilden.

Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.

Der ÜNB erbringt in seiner Funktion als Bilanzgruppenkoordinator die Dienstleistung des Bilanzmanagements zugunsten der BGV. Er ist insbesondere für das Fahrplanmanagement mit den Bilanz-gruppen sowie für den Ausgleich der Gesamtbilanz der Regelzone Schweiz zuständig. Wird eine Bilanzgruppe beantragt, so prüft der BGK, ob der Antragsteller die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Abkürzung:
BGK

Zeitgleiche Summierung von Zeitreihen je Bilanzgruppe und Zeitintervall.

Der BGV ist gegenüber dem BGK für eine jederzeit möglichst ausgeglichene Energie- und Leistungsbilanz zwischen Beschaffung und Abgabe in seiner Bilanzgruppe verantwortlich. Im Weiteren ist er für die ordnungsgemässe Fahrplanabwicklung verantwortlich.

Abkürzung:
BGV

Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.

Gesamtheit der technischen, organisatorischen und abrechnungstechnischen Massnahmen zur ständigen Aufrechterhaltung der elektrischen Energie- und Leistungsbilanz im Elektrizitätssystem; dazu gehören insbesondere Fahrplanmanagement, Messdatenmanagement und Bilanzausgleichsmanagement.

Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.

Elektrische Energie, die zum Aufbau von elektrischen oder magnetischen Feldern benötigt wird, bzw. im Netzbetrieb für die Spannungshaltung eingesetzt wird.

Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).

Abkürzung:
BLS/EN

Produzierte Energiemenge (kWh) der Energieerzeugungsanlage.

C

Bezeichnet einen von verschiedenen ÜNB vereinbarten Datensatz, der die Hauptmerkmale des elektrischen Energiesystems ihres Verantwortungsbereichs (Erzeugung, Last und Netztopologie) und die Regeln für die Änderung dieser Merkmale während des Kapazitätsberechnungsprozesses beschreibt.

Bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Regelzonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird. Im Gegensatz zum Redispatch erfolgt die Umsetzung nicht knotenbasiert mit definierten Kraftwerken.

D

Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.

Austausch der Daten auf Basis eines definierten Formats und eines definierten Prozess. Der Datenaustausch erfolgt auf Basis einer Vereinbarung.

Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.

Als Deckungsdifferenz bezeichnet man die in der Nachkalkulation ermittelte Differenz zwischen den tatsächlich anrechenbaren Netzkosten (Ist-Kosten) und den tatsächlich erzielten Erlösen (Ist-Erlöse) während eines Jahres. Als Referenzzeitraum wird wie bei der Kostenrechnung in der Regel das Geschäftsjahr verwendet,
welches vom Kalenderjahr abweichen kann.

Abkürzung:
DD

Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz für Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.

Abkürzung:
DC

E

Kontinuierliche und aktuelle Messwerte. Eine Verzögerung im Sekundenbereich ist bei der Erfassung und Übermittlung möglich.

Messung, die ständig den jeweils aktuellen Messwert generiert.

Eindeutiger Identifikationscode für einen Akteur oder ein Gebiet (Area), welcher von einer von der ETSO bezeichneten Ausgabestelle zugeteilt wird.

Der Eigenbedarf (Hilfsspeisung gemäss EnV) eines Kraftwerks ist die elektrische Leistung und die Energie, die für den unmittelbaren Betrieb der Erzeugungsanlage benötigt wird. Eingeschlossen dabei ist der Verbrauch der für den Betrieb der Erzeugungsanlage unentbehrlichen Neben- und Hilfsanlagen. Der Eigenbedarf kann dabei von der Erzeugungsanlage direkt oder aus Netzen Dritter bezogen werden, wobei ersteres zu bevorzugen ist.

Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne Herkunftsnachweis, da der ökologische Mehrwert durch die Einspeiseprämie vergütet wird.

Abkürzung:
EAED

Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).

Netzpunkt, an welchem ein eingehender bzw. ausgehender Energiefluss mit einem geeichten Messgerät erfasst wird. Siehe Messpunkt.

Die zeitliche Dauer, während der die Ausfuhr elektrischer Energie wiederkehrend eingeschränkt werden muss. Sie dient zu Abrechnungszwecken und wird situationsgemäss bei der Beantragung der Inkraftsetzung der Massnahme festgelegt. Die Ausfuhreinschränkung endet in jedem Fall mit der Aufhebung der Massnahme (Aufhebung der Verordnung durch den Bundesrat).

Gemessene Zeitreihe des Energieflusses von der Erzeugungseinheit zum Netz.

Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).

Kennzeichnet das elektrische oder regelungstechnische Verhalten der Anlage gegenüber dem Netz. Folgende Parameter sind relevant: Nennleistung, Schwungmasse, Schutzeinstellungen. Änderungen in den Regelkreisen der Spannungs- oder Turbinenregelung.

Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.

Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.

Abkürzung:
EV

Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).

Abkürzung:
EVMG

Der Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor) ist eine technische Einrichtung zur Ermittlung (i.d.R. ein Smart Meter) der Energieflussrichtung mit kommunikativer Kopplung zum Speichersystem (Wechselrichter).

Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).

Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.

Ein plausibler Wert, der anstelle eines fehlenden oder unplausiblen, wahren Wertes verwendet wird.

Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland oder Äquivalente, die notwendig sind, um ein Netzmodell für die Netzbetriebsführung und Netzbetriebsplanung zu erstellen.

Der Erzeuger betreibt eine oder mehrere Erzeugungseinheiten und produziert damit elektrische Energie, worüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Herkunftsnachweise ausgestellt werden.

Abkürzung:
EZ

F

In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.

Bezeichnet ein Gebiet, in dem die Verpflichtungen der ÜNB hinsichtlich der Fahrplanerstellung aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Erfordernisse gelten.

Handlungen, die sich mit der Abwicklung der Energiefahrpläne befassen, wie zum Beispiel Identifikationen der Akteure, Festlegung der Fahrpläne, Mitteilung und Validierung der Fahrpläne usw.

Auslesung eines Messgerätes über technische Kommunikationswege.

Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.

Abkürzung:
FEV

Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier nicht statt.

Abkürzung:
FEV

Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.

Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.

G

Dieser Netzzustand ist im TC definiert.

Definition der Genauigkeit der Messapparate.

Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.

Es werden die drei Zustände Not-Zustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau-Zustand unterschieden. Diese Netzzustände sind im Transmission Code definiert.

Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.

Liegt vor, wenn eine Störung zu einer Spannungslosigkeit grosser Teile oder des gesamten schweizerischen Übertragungsnetzes führt. Es dient auch als Schlüsselwort zur Information der Akteure, damit diese entsprechend vorbereitete Massnahmen einleiten

Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von Endverbrauchern ist der innerhalb der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ausgewiesene Jahresverbrauch.
Ebenfalls zu den Grossverbrauchern zählen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100'000 kWh, welche aufgrund eines in der Vergangenheit erzielten Verbrauches über 100'000 kWh zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf Netzzugang wahrgenommen haben.

H

Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.

Ein Händler beschafft Energie und/oder Herkunftsnachweise von Lieferanten, anderen Händlern oder der Strombörse und gibt diese an weitere Händler, an die Strombörse oder an Lieferanten weiter.

Messgerät, dessen Messdaten im Normalfall für die Abrechnung verwendet werden.

Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.

Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen, gelieferten Strommix.

Abkürzung:
HKN

Der Kostenwälzung wird der gemessene Leistungsbezug des Vorjahres zugrunde gelegt. In diesem Verfahren werden die Leistungsmaxima pro Kundengruppe je Netzebene ermittelt.

I

Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.

Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.

K

Engpassleistung von Erzeugungs- oder Übertragungsanlagen oder anderen elektrischen Anlagen, ausgedrückt in Megawatt [MW] für Wirkleistung oder Mega-Volt-Ampere-Reaktiv [Mvar] für Blindleistung.

Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.

Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.

Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.

Maximal zur Verfügung stehende Menge elektrischer Energie (kWh), die in einer Kontingentierungsperiode von einem kontingentierten Verbraucher bezogen werden darf. Das Kontingent wird durch die Multiplikation des Kontingentierungssatzes mit der Referenzmenge gebildet.

Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.

Die Kontingentierung besteht in einer mengenmässigen Beschränkung der, bezogen auf eine Referenzperiode, verbrauchten elektrischen Energie. Der Kontingentierung unterstehende Stromkunden haben während einer bestimmten Zeit (Kontingentierungsperiode) nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge elektrischer Energie (Kontingent).

Die zeitliche Dauer, während der der Verbrauch elektrischer Energie reduziert werden muss. Aus technischen und organisatorischen Gründen dauert die Periode grundsätzlich wiederkehrend einen Monat. Die Kontingentierung endet in jedem Fall mit der Aufhebung der Massnahme (Aufhebung der Verordnung durch den Bundesrat).

Der Kontingentierungssatz gibt in Prozenten an, wie gross der zulässige Verbrauch bezogen auf die Referenzmenge ist. Der Kontingentierungssatz ist grundsätzlich für alle kontingentierten Verbraucher gleich. Er kann mittels Verordnungsänderung neu festgelegt werden und für die verschiedenen Verbraucherkategorien unterschiedlich sein.

Zweites Messgerät am selben Messpunkt wie die Hauptmessung. Die Messdaten werden zur Kontrolle der Messdaten der Hauptmessung oder zur Ersatzwertbildung verwendet.

Mit jährlichen Konzessionsabgaben der Produzenten zugunsten des Gemeinwesens (Gemeinden, Kantone) wird das Recht entschädigt, auf öffentlichem Grund und Boden eine Produktionsanlage zu errichten und zu betreiben (Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch). Im Fall von einmaligen Konzessionsabgaben können diese analog zu den betreffenden Anlagen aktiviert und über die Konzessionsdauer abgeschrieben werden.

Abkürzung:
KA

Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die in der Ausserbetriebnahmeplanung und im Betrieb vom ÜNB oder VNB berücksichtigt werden und die in die Ausserbetriebnahmekoordination und in die Ausfalllisten für die Netzsicherheitsrechnung einfliessen müssen.

Durch den Netzzuschlag finanzierte Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität, die durch die Nutzung von Sonnenenergie in Anlagen ab 10kW, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft in Anlagen bis zu 10 MW sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird.

Abkürzung:
KEV

Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.

Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.

Natürliche oder juristische Person, die von einem oder mehreren Kraftwerkseigentümern als Anlagenbetreiber benannt und für den Betrieb eines Kraftwerks zuständig ist.

Abkürzung:
KWB

Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.

Abkürzung:
KWE

Ein kraftwerksferner Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine unter dem zweifachen Wert ihres Nennstromes liegt und die Spannung an den Klemmen des Generators nicht unter 80 % ihres Nennwertes sinkt.

Ein kraftwerksnaher Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine den zweifachen Wert ihres Nennstromes überschreitet.

Die nationale Netzgesellschaft kann eine kritische Netzsituation erklären, wenn nach der aktuellen Einschätzung dies zur Gewährleistung des sicheren Netzbetrieb notwendig ist und wenn die Bedingungen für den gefährdeten oder gestörten Netzzustand erfüllt sind und diese Zustände nur mit Massnahmen verlassen werden können, welche erweiterte Weisungsrechte erfordern. Eine kritische Netzsituation wird ausserdem erklärt, wenn:
a) Störungen mit weitreichenden Konsequenzen für den Betrieb des Übertragungsnetzes der Schweiz droht, oder
b) eine Störung mit möglicher Ausweitung auf den Systembetrieb von ATSO und Anlagenbetreiber am ÜN droht.

L

Energiezeitreihe, die über die Integration der Leistung je Abrechnungsperiode bestimmt wird. Siehe Einspeisegang.

Messung des viertelstündlichen Lastgangs. Lastgangmessung ist Voraussetzung für einen Wechsel der Bilanzgruppe bzw. des Lieferanten.

Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).

Ein Lieferant beschafft von einem oder mehreren Händlern und/oder Erzeugern Energie und ggf. Herkunftsnachweise zur Versorgung seiner Endverbraucher.

Abkürzung:
LF

Wechsel des Energielieferanten durch den Endverbraucher.

M

Grundsatzdokument zur Regelung der zentralen Aspekte der Organisation des Strommarktes Schweiz.

Abkürzung:
MMEE-CH

Sammelbegriff für Mess- und Zählwerte.

Handlungen, die sich mit der Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Messdaten (vor allem Energiewerte) mit Hilfe der Informatiksysteme befassen.

Meist identisch mit dem Netzanschlusspunkt, an welchem Messgeräte Strom, Spannung, Blindleistung, etc. messen. Siehe Ein- bzw. Ausspeisepunkt.

Bezeichnung eines Messpunktes zur eindeutigen Identifizierung.

Gesamtheit der an einem Messpunkt angeschlossenen, messtechnischen Einrichtungen.

Ein an einer Messstelle mit einer messtechnischen Einrichtung erfasster und aufbereiteter Wert (z.B. Spannung, Strom).

Schlüsseldokument der Branchenempfehlung «Strommarkt Schweiz», in dem die Messdatenbereitstellung für alle Marktakteure beschrieben wird.

Abkürzung:
MC

N

Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.

Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.

Total der grenzüberschreitenden Netzkapazität, welche dem Markt im Rahmen von Allokationsverfahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Abkürzung:
NTC

Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.

Ein Netzabschaltplan beinhaltet alle notwendigen Informationen für die Durchführung der Abschaltungen der jeweiligen Teilnetzgebiete. Er beschreibt insbesondere den Rhythmus, welche Netzteile wann abgeschaltet werden und ebenfalls wo die Schaltungen ausgeführt werden.

Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.

Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.

Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.

Abkürzung:
NAB

Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.

Ort der Eigentumsgrenze zwischen Netznutzer und Netz. Er ist zugleich die Übergabestelle für den Energieaustausch. Siehe Netzanschlussstelle.

Ort der physikalischen Anbindung an das bestehende ÜN an der Klemme an der Sammelschiene oder der Klemme an der Einschlaufung in der Leitung. Siehe Netzanschlusspunkt.

Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.

Gesamtheit aller Aufgaben eines Netzbetreibers im Rahmen
a) des koordinierten Einsatzes der ihm zur Verfügung stehenden Kraftwerke (z.B. zur Einhaltung der Leistungsbilanz, die Frequenzhaltung und das Engpassmanagement)
b) der Netzführung (Überwachung, Revisionskoordination, Schalten, Setzen von Massnahmen, usw.) sowie
c) des nationalen und allenfalls internationalen Verbundbetriebes.

Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren
a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten an Betriebsmitteln und Geräten),
b) zur Ermittlung der Systembilanz,
c) zur Bereitstellung der entsprechenden Reserveenergie und
d) für die Erarbeitung der abgestimmten, resultierenden Regelprogramme für die Regelzone Schweiz erforderlich sind. 

Für eine transparente Zuweisung der Netzkosten werden die Übertragungs- und Verteilnetze in vier Spannungsebenen und drei Transformationsebenen und damit in sieben Netzebenen aufgeteilt. Das Verteilnetz umfasst die Netzebenen 2 bis 7.

Funktionale Beschreibung der Betriebsmittel des Übertragungs- und Verteilnetzes, als auch von fiktiven Elementen (Netzeinspeisungen, Lasten, etc.) welche in einem Netzmodell verwendet werden.

Die Netzentwicklung stellt eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Verfügbarkeit eines leistungsfähigen, zuverlässigen und effizienten Übertragungsnetzes dar und dient damit unmittelbar der zukünftigen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der schweizerischen Elektrizitätsversorgung. Die Netzentwicklung ist ein mehrstufiger Prozess, dessen Eckpunkte im TC beschrieben werden.

Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.

Abkürzung:
NKB

Akteur, der Elektrizität aus dem Übertragungsnetz oder dem Verteilnetz entnimmt oder einspeist. Der Netznutzer ist insbesondere für den Abschluss von Netznutzungsverträgen für alle seine Anschlusspunkte zuständig.

Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.

Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.

Abkürzung:
NNMV

Aus den ermittelten Netzkosten pro Netzebene- und der Kostenträgerrechnung werden anschliessend die eigentlichen Netznutzungstarife kalkuliert.

Abkürzung:
NT

Die VNB führen unter Berücksichtigung der aktuellen sowie der prognostizierten Erzeugungs- und Verbrauchssituationen regelmässig Planungen für den zukünftigen Netzausbau durch. Ziel der Netzplanung ist es, dass ein zuverlässiges und effizientes Verteilnetz zur Verfügung steht und die Versorgungsqualität eingehalten wird.

Bezeichnet alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die erforderlich sind, um das Netz in den Normalzustand zurückzuführen.

Hierunter wird ein flächenmässig begrenztes, netztechnisch abgegrenztes kleines Teilnetz verstanden, das aus einem schwarzstartfähigen sowie einem oder mehreren inselnetzfähigen Kraftwerken, welche Frequenz, Spannung und Leistung in der Aufbauzelle stabil halten können, und entsprechenden Lasten besteht.

Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.

Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.

Von den Netzbetreibern wird ein Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt auf das Übertragungsnetz erhoben. Mit diesem werden unter anderem die KEV, die Einspeiseprämie (Nachfolgerin der KEV), die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen und die Marktprämie für Grosswasserkraft finanziert. Die Netzbetreiber können den Netzzuschlag auf die Endverbraucher überwälzen.

Abkürzung:
NZ

Bezeichnet den anhand der betrieblichen Sicherheitsgrenzwerte beurteilten Betriebszustand des Übertragungsnetzes, bei dem es sich um den Normalen Netzzustand, den Gefährdeten Netzzustand und den Gestörten Netzzustand handeln kann. Im Gestörten Netzzustand werden die drei Zustände Notzustand, Blackoutzustand und Netzwiederaufbauzustand unterschieden.

In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren Energien; Importe/Exporte (Saldo).

Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.

Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.

O

Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.

Object Identification System zur Kennzeichnung der Messdaten gemäss IEC 62056-61:2002. Ergibt zusammen mit der Messpunktbezeichnung eine eindeutige Identifikation von Messwerten.

Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.

Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ist die Vollzugsorganisation des VSE zur Strombewirtschaftung. Der VSE hat OSTRAL zum Zweck des Vollzugs einer Strombewirtschaftung gebildet. Organisatorisch ist OSTRAL eine Kommission des VSE und in der Branche breit abgestützt.

Zentrale Melde- und Triagestelle, welche die Kommission OSTRAL administrativ und kommunikativ ab dem Bereitschaftsgrad 2 unterstützt. Sie verfügt über eine gesicherte Stromversorgung und kann bei Stromausfällen über die EW-Telefonie sowie über die weiteren Kommunikationseinrichtungen der Swissgrid erreicht werden.

Abkürzung:
OMT

P

Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.

Im Synchrongebiet Kontinentaleuropa beträgt die Primärregelreserve plus/minus 3000MW. Diese wird auf die Nationalstaaten aufgeteilt, welche die Primärregelserve bei Kraftwerksbetreibern beschaffen. Diese KWB geben die Primärregelleistung automatisch bei Frequenzschwankungen ab.

Stellt den Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch in einem Netz mit Hilfe der Turbinenregler sicher. Sie ist eine automatische, dezentrale Funktion des Turbinenreglers, um die Generatorwirkleistungsabgabe als eine Funktion der Frequenzabweichung innerhalb eines synchronen Netzgebietes zu beeinflussen.

Die Produktionsfahrpläne (d-1) der steuerbaren Produktion werden unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels Energie je Kraftwerk erstellt Sie enthalten eine Leistungszeitreihe und sind verbindlich.

R

Bezeichnet eine Massnahme, die von einem oder mehreren Netzbetreibern durch die Veränderung des Erzeugungs- und/oder des Lastmusters aktiviert wird, um die physikalischen Lastflüsse im Übertragungsnetz zu ändern und um damit physikalische Engpässe zu mindern (Verringerung der Einspeisung auf der einen Seite des Engpasses, bei gleichzeitiger Erhöhung der Einspeisung im selben Umfang auf der anderen Seite des Engpasses).

Als Referenzmenge gilt die Menge der verbrauchten elektrischen Energie (kWh) während der Referenzperiode. Falls keine feststellbare Referenzmenge vorliegt, legt diese der VNB fest. Er orientiert sich dabei an vergleichbaren Endverbraucherinnen und Endverbraucher.
Bei saisonalen Tätigkeiten (z.B. Heutrocknungsanlagen, Skilifte, etc.) kann der VNB eine Referenzmenge festlegen auf Basis vergleichbarer Endverbraucherinnen und Endverbraucher.

Vergangener Zeitraum, welcher für die Bestimmung der Referenzmenge massgebend ist. Er entspricht im Grundsatz dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (z.B. Januar 2016 als Referenzperiode für Januar 2017).

Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.

Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.

Automatisch oder manuell abgerufene, elektrische Leistung zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches über die Regelzonen- bzw. Regelblockgrenzen hinweg und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes über die Konstanthaltung der Netzfrequenz. Sie besteht aus Primär-, Sekundär- und Tertiärregelleistung.

Die für den Einsatz von Regelleistung zur Verfügung stehende, elektrische Leistung, bestehend aus Primär-, Sekundär- oder Tertiärregelreserve.

Gebiet, für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt.

Gebiet der Schweiz, welches mit einer Leistungs-Frequenz-Regelung ausgestattet ist und für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt/begrenzt.

Bezeichnet die im Eigentum der ÜNB stehende(n) oder von ihnen kontrollierte(n) Organisation(en), die in einer oder mehreren Kapazitätsberechnungsregion(en) Aufgaben im Zusammenhang mit der regionalen Koordination der ÜNB wahrnimmt/wahrnehmen.

Eine regionale Störung hat gleichartige Auswirkungen wie eine Grosstörung, ist aber geographisch begrenzt. In diesen Grenzen wird die Störung ausgerufen.

Zeitraum zur Ermittlung eines Energiewertes. Die Registrierperiode ist ein einheitlich definierter Zeitraum und gilt z.B. für einen Lastgang.

Reine Speicher sind Anlagen, welche mit keinem Endverbraucher verbunden sind und Energie ausschliesslich zu Speicherungszwecken vom Verteilnetz beziehen und diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einspeisen.

Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.

Die Restnutzungsdauer gibt in Tagen an, wie lange die Energiereserven aller Kraftwerke für die Versorgung der Schweiz ausreichen. Bei Speicherkraftwerken sind die Zuflüsse mit zu berücksichtigen.

Die an einer messtechnischen Einrichtung abgelesenen, unveränderten Informationen.

Technische Einrichtung zur Steuerung von Tarif- und Beleuchtungseinrichtungen sowie zur Abschaltung und Freigabe bestimmter Verbrauchergruppen.

S

Für einen sicheren und rückwirkungsarmen Betrieb der an das Verteilnetz angeschlossenen Anlagen haben VNB und Netznutzer in ihren Anlagen Schutzsysteme zu installieren, die der Gestaltung und den Betriebsbedingungen des Netzes bzw. der angeschlossenen Anlagen entsprechen, und diese in abgestimmter Weise zu betreiben.

Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.

Eine schwere Mangellage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Landesversorgung erheblich gefährdet ist und dadurch grosse volkswirtschaftliche Schäden unmittelbar drohen; oder erheblich gestört ist (LVG Artikel 2 Buchstaben b). Der Fachbereich Energie beurteilt die Versorgungslage und stellt bei Bedarf dem/der Delegierten einen Antrag über Massnahmen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beantragt dem Bundesrat die Inkraftsetzung der entsprechenden Bewirtschaftungsmassnahmen. Eine Intervention mit hoheitlichen Massnahmen ist nur dann zulässig, wenn die Elektrizitätswirtschaft eine schwere Mangellage nicht mehr selber bewältigen kann.

Im Falle eines Ungleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch wird Sekundärregelleistung durch den zentralen Netzregler automatisch bei den eingebundenen Anlagen abgerufen. Hierdurch wird der gewollte Energieaustausch einer Regelzone mit dem übrigen ENTSO-E -Verbund eingehalten.

Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.

Abkürzung:
S-KWB

Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.

Abkürzung:
S-KAB

Alle Massnahmen zur Einhaltung der Betriebsspannung innerhalb der zulässigen Toleranzwerte. An der Spannungshaltung wird aktiv, halbaktiv oder überobligatorisch teilgenommen. Siehe Aktive Spannungshaltung, Halbaktive Spannungshaltung, oder Überobligatorische Spannungshaltung.

Fähigkeit des Netzes, die Merkmale der Spannung in öffentlichen Versorgungsnetzen gemäss SNEN 50160 zu erfüllen.

Betrag der Spannung, die an einer vorgegebenen Stelle eingehalten werden muss.

Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.

Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.

Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.

Die für den sicheren Betrieb der Netze notwendigen Hilfsdienste. Diese umfassen insbesondere Systemkoordination, Bilanzmanagement, Primärregelung, Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit von Erzeugern, Spannungshaltung (inkl. Anteil Blindenergie), betriebliche Messungen und Ausgleich der Wirkverluste.

Systemdienstleistungen dienen dazu, das Stromsystem jederzeit sicher und stabil zu betreiben. Im Kontext der SDL-Zuteilung ist in diesem Konzept die Sekundärregelleistung zu verstehen. Der Bedarf an SDL hängt davon ab, wie hoch die verfügbaren SDL Reserven im paneuropäischen Verbundnetz (ENTSO-E) sind oder ob die Schweiz als Insel betrieben wird.

Der Systemdienstleistungserbringer ist ein Akteur im Strommarkt, der Systemdienstleistungen im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers erbringt Im Kontext der Angebotslenkung ist der Systemdienstleistungserbringer derjenige, welcher den Datenaustausch mit der zentralen operativen Stelle sicherstellt.

Ein Systemdienstleistungsverantwortlicher erbringt Systemdienstleistungen im Auftrag eines Netzbetreibers.

Abkürzung:
SDV

Koordination von Aufgaben, die für den Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes und die Einbindung in das ENTSO-E-Verbundnetz notwendig sind.

Der Systemschutzplan fasst vordefinierte Massnahmenpakete und Prozesse des Störungsmanagements zusammen. Diese Massnahmen werden mit den betroffenen Akteuren vorab abgestimmt.

T

Jede automatische, manuelle oder über Fahrplan abgerufene Änderung der Arbeitspunkte der Erzeugungseinheiten, um die Sekundärregelreserve rechtzeitig wiederherzustellen.

Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).

Abkürzung:
BLS/T

U

Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.

Elektrizitätsnetz, das der Übertragung von Elektrizität über grössere Distanzen im Inland sowie dem Verbund mit den ausländischen Netzen dient und in der Regel auf der Spannungsebene 220/380 kV betrieben wird.

Der ÜNB ist verantwortlich für die Führung des schweizerischen Übertragungsnetzes mit dem Ziel eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs unter Einhaltung der technischen Grenzwerte und der geltenden technischen Regeln.

Abkürzung:
ÜNB

Der ÜNE ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in seinem Eigentum befindlichen Betriebsmittel, die einen Bestandteil des schweizerischen Übertragungsnetzes bilden.

Abkürzung:
ÜNE

Inhaber von Energieerzeugungsanlagen, an welchen Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung zu höchstens 50 Prozent beteiligt sind und die leitungsgebundene Energie:
1. vorwiegend für den Eigenbedarf, oder
2. ohne öffentlichen Auftrag vorwiegend oder ausschliesslich zur Einspeisung ins Netz erzeugen

Durch die Grenzwerte der Frequenz definierter Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Einheit von Primärregler und Maschine.

V

Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.

Abkürzung:
VL

Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.

Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.

Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.

Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.

Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zuständig für die Gewährleistung des sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs des Verteilnetzes. Darüber hinaus schliesst der VNB Netzanschlussnehmer an sein Netz an und ermöglicht Netznutzern die Nutzung des Netzes.

Abkürzung:
VNB

Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.

Abkürzung:
VNE

Für die optimale Zuteilung der Produktionsfahrpläne an die steuerbare Produktion ist ein Verteilschlüssel notwendig. Dieser wird so definiert, dass sich jede steuerbare Produktion proportional zu ihren verfügbaren Reserven zwecks Deckung der Restlast beteiligt. Damit wird sichergestellt, dass die schweizweit verfügbare Energiereserve zu gleichen Teilen verwendet wird.

Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.

Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.

Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu vollziehen. Der Bundesrat hat dem VSE als herangezogene Organisation der Wirtschaft im Sinne von Artikel 60 LVG diese Vorbereitungsaufgaben mit der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35) übertragen.

Abkürzung:
VSE

W

Der Wasserzins ist die Abgeltung zugunsten des Gemeinwesens (Gemeinden, Kantone) der Nutzung der Wasserkraft, die zur Energieerzeugung genutzt wird.

Abkürzung:
WZ

Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu Gestehungskosten im erweiterten Sinn gemäss Kostenrechnungsschema Gestehungskosten einschliesslich anteilige Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten des Vertriebs 3 bewertet.

Abkürzung:
WV

Z

Technische Einrichtung, die den Energiefluss (Wirkarbeit und ggf. die Blindarbeit) erfasst.

Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).

Die zentrale operative Stelle koordiniert sämtliche Umsetzungsarbeiten, die mit der Angebotslenkung einherkommen und verantwortet den Gesamtüberblick. Als Teil der OSTRAL übernimmt die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) die Funktion als zentrale operative Stelle.

Der Verteilnetzbetreiber sendet dem Lieferanten eine Zuordnungsliste mit den ihm zugeordneten Messpunkten. Diese dient dem Lieferanten dazu, seinen Datenbestand zu kontrollieren.