Energiekrise

Die europäische Energiekrise dauert an und so bleibt das Risiko einer Strommangellage auch im Winter 2023/24 real. Präventive Massnahmen wie Energiereserven und Energie sparen sollen den Krisenfall verhindern, in dem je nach Schweregrad der Mangellage einschneidende Massnahmen drohen. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Lagebericht

  • Die Energieversorgung der Schweiz ist derzeit sichergestellt. Die Stromversorgung ist aktuell gewährleistet.
  • Der Füllgrad der Speicherseen befindet sich im langjährigen Mittel.
  • Der Bund hat für den Winter 2023/24 eine Wasserkraftreserve im Umfang von 400 GWh beschafft.

Energiedashboard Schweiz

Registrierung von Multisite-Verbrauchern im Fall einer Kontingentierung

23. November 2023 - Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 29. September entschieden, dass ab dem kommenden Winter für Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz (Multisite-Kunden) eine Lösung für die verteilnetzübergreifende Bewirtschaftung von Kontingenten eingeführt wird. Die Lösung gilt sowohl für die Kontingentierung als auch für die Sofortkontingentierung. Multisite-Verbraucher können die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig beim VSE registrieren. Der VSE wurde vom Bund am 17. November mit einer Weisung verpflichtet, das Prozedere für die Registrierung einzurichten und abzuwickeln.

Multisite-Verbraucher können sich ab sofort unter diesem Link registrieren.

Weitere Meldungen

07.12.2023 - Weitere Verträge mit Poolern von Notstromgruppen

Der Bund hat mit EWZ, Primeo Energie und VGT Verträge unterzeichnet. Die drei Unternehmen werden im Auftrag des Bundes als Pooler das nationale, virtuelle Reservekraftwerk aus Notstromgruppen, das derzeit über rund 135 Megawatt Leistung verfügt, weiter ausbauen. Die Gruppe der Pooler umfasst nun 5 Unternehmen; mit BKW und CKW hatte der Bund bereits Ende 2022 entsprechende Verträge unterzeichnet. Besitzerinnen und Besitzer von Notstromgruppen, die ihre Anlagen freiwillig gegen eine Entschädigung zur Verfügung stellen möchten, können sich bei den Poolern anmelden.

05.12.2023 - OSTRAL treibt Krisenvorbereitung unermüdlich voran

05. Dezember 2023 - Der Winter ist endgültig eingebrochen, die Temperaturen, die einen grossen Einfluss auf den Strom- und Gasverbrauch haben, fallen. Und obwohl die Vorzeichen positiv stimmen, dass es in den nächsten Monaten zu keiner Strommangellage kommt, treiben OSTRAL und die Branche ihre Krisenvorbereitungen unermüdlich voran.

Letzen Freitag führte OSTRAL Infoveranstaltungen zur Kontingentierung und zu Netzabschaltungen durch. Die Schulungen fanden auf Deutsch, Französisch und Italienisch statt und fokussierten auf die Neuerungen des Bewirtschaftungskonzepts gegenüber dem Winter 2022/2023. Wie wichtig diese Seminare sind und mit welcher Seriosität und Respekt die Branche das Risiko einer Stromangellage behandelt, zeigt die grosse Teilnehmerzahl:

  • Schulung zur Kontingentierung: ca. 370 Teilnehmende
  • Schulung zu Netzabschaltungen: ca. 330 Teilnehmende

Bis Weihnachten kriegen OSTRAL-Verantwortliche in den Unternehmen, VNB-Mitarbeitende, Mitglieder von Krisenstäben und Interessierte zudem die Möglichkeit, noch offene Fragen in drei Q&A-Runden zu klären. 

29.11.2023 - Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen im Winter 2023/24

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage im Winter und Frühling 2023/24 gutgeheissen. Sie wird jedoch erst dann in Kraft gesetzt, wenn eine schwere Strommangellage unmittelbar droht.

29.09.2023 – Höhere Flexibilität für die Wirtschaft im Falle einer Strommangellage

Ab dem kommenden Winter wird für Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz eine Lösung für die verteilnetzübergreifende Bewirtschaftung von Kontingenten eingeführt, dies sowohl für die Kontingentierung als auch für die Sofort-Kontingentierung. Multi-Site-Verbraucher können die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig registrieren. Der VSE wird beauftragt, dazu eine entsprechende Plattform zur Verfügung zu stellen.

Zudem wird für den Fall der regulären Kontingentierung (auf Monatsbasis) für sämtliche Grossverbraucher der Handel mit Kontingenten ermöglicht. Als Referenzperiode für die Kontingentierung gilt im kommenden Winter grundsätzlich der Vorjahresmonat. 

Als letzte Massnahme nach der Kontingentierung von Grossverbrauchern sind Netzabschaltungen vorgesehen, was einen Zusammenbruch des Stromnetzes verhindern würde. Damit in einer Strommangellage der elektronische Daten- und Zahlungsverkehr auf einem reduzierten Niveau möglich bleibt, wurde eine zusätzliche Variante mit einem schweizweiten täglichen Zeitfenster geschaffen, während dem alle Teilnetzgebiete über Strom verfügen würden.

14.09.2023 – Wasserkraftreserve für den Winter 2023/2024

In der dritten und letzten Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2023/2024 haben Gebote im Umfang von 83 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese dritte Tranche betragen 5.5 Mio. EUR. Gemeinsam mit den beiden vorangegangenen Ausschreibungen beläuft sich damit die beschaffte Menge auf 400 GWh, die gesamten Kosten auf 55.5 Mio. EUR.

07.09.2023 – Umfrage zu zyklischen Netzabschaltungen in der Wirtschaft

Im Fall einer gravierenden Strommangellage kann der Bundesrat als letzte Bewirtschaftungsmassnahme zyklische Netzabschaltungen anordnen. Die Verordnungen sehen vor, dass VNB das Stromnetz in einem Teilnetzgebiet jeweils für vier Stunden abschalten und danach wieder für vier oder acht Stunden einschalten – und diesen Vorgang wiederholen.

Um einen täglichen Informationsaustausch der Wirtschaft beispielsweise für den Zahlungsverkehr zu ermöglichen, wurde von Interessenvertretern vorgeschlagen, täglich ein Zeitfenster zu öffnen, in dem alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz mit Strom versorgt sind.

Damit OSTRAL ihre Vorbereitungen langfristig im Interesse der Wirtschaft optimieren kann (in Abstimmung mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung), führte sie im Juni und Juli eine entsprechende Umfrage bei Wirtschaftsverbänden durch.

Die Umfrage wurde in der Zwischenzeit ausgewertet und brachte spannende Erkenntnisse darüber, was aus Sicht der Wirtschaft wichtig ist. Sie machte aber auch die Heterogenität gewisser Bedürfnissen deutlich.

Der VSE hat die Umfrage-Resultate dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung zur Kenntnis gebracht, welches diese in ihre laufenden Arbeiten einbringen wird. Sobald es entsprechende Entscheide gibt, wird das BWL darüber informieren.

Ungeachtet der konkreten Massnahmen und Entscheide haben wir über diese Umfrage ein weiteres Mal festgestellt, dass die Sensibilisierung in der Wirtschaft sehr hoch ist.

Erklärvideo: Das geschieht bei einer Strommangellage

Was Sie über die Energiekrise und eine Strommangellage wissen müssen

Wieso befindet sich Europa in einer Energiekrise?

Bereits Ende 2021 sorgten historisch niedrige Füllstände in den Gasspeichern Europas sowie diverse Kraftwerksausfälle und -abschaltungen für Knappheitssituationen, die auch die Marktpreise massiv ansteigen liessen. Der russische Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 verschärfte die bereits angespannte Versorgungssituation weiter und löste die Energiekrise aus. Russland reduzierte Gaslieferungen, die einen relevanten Teil der Energieversorgung Europas ausmachten, oder setzte diese zeitweise komplett aus. Darüber hinaus erlebte Europa in den Sommermonaten 2022 eine historische Trockenheit. All das erhöhte das Risiko einer Energiemangellage im Winter 2022/23. Da die Energiekrise anhält und die Schweiz im Winter zu einem guten Teil auf Energieimporte angewiesen ist, um den Verbrauch zu decken, bleibt das Risiko real.

Was ist eine Strommangellage und wie kann es dazu kommen?

Von einer Strommangellage spricht man, wenn die Nachfrage nach elektrischer Energie das Angebot während mehrerer Tage oder Wochen übersteigt. Eine Strommangellage kann grundsätzlich jederzeit eintreten. Vor allem im Winter ist das Risiko real und gross. Verschiedene Faktoren, die gleichzeitig oder auch nacheinander eintreten können, können zu einer Strommangellage führen. Ein mögliches Szenario wäre beispielsweise tiefe Pegelstände der Stauseen, gleichzeitig eingeschränkte Importmöglichkeiten aus Frankreich sowie der Ausfall eines Kernkraftwerks in der Schweiz. Einige Faktoren, wie zum Beispiel tiefe Pegelstände, können sich früh abzeichnen, andere, wie ein Kraftwerks-Ausfall oder eine Cyber-Attacke treten plötzlich auf. Aufgrund der gegenwärtigen Energiekrise und der im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine nicht mehr gesicherten Energie-Versorgungskanäle ist das Risiko aktuell höher einzuschätzen als vor dem Krieg.

Was tut der Bund, um das Risiko einer Strommangellage zu verringern?

Der Bund hat eine Serie von Massnahmen ergriffen, um das Risiko einer Mangellage zu reduzieren und die Stromversorgungssicherheit im Winter zu erhöhen: Schaffung einer Winterreserve (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen); Rettungsschirm für Stromunternehmen; Möglichkeit zur temporären Senkung der Restwassermengen; vorübergehende Möglichkeit zu Kapazitätserhöhungen des Übertragungsnetzes; Energiesparkampagne.

Was sind die Rollen des VSE und von OSTRAL in einer Strommangellage?

Der Bund hat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beauftragt, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen, und zwar schon lange vor der aktuellen Energiekrise. Der VSE hat dazu OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, ins Leben gerufen. Im «Normalzustand» sind die Aufgaben von OSTRAL vorbereitender Natur: Die Organisation optimiert und aktualisiert Prozesse, unterstützt Verteilnetzbetreiber und stellt sicher, dass Grossverbraucher auf eine Mangellage vorbereitet sind. OSTRAL ist eine reine Milizorganisation von Branche (also der Wirtschaft) und Bund. OSTRAL erlässt selbst keine Massnahmen, sondern setzt im Falle einer Strommangellage Massnahmen um, welche der Bundesrat beschlossen hat. Oder anders formuliert: OSTRAL entscheidet nicht, OSTRAL führt aus. Diese Massnahmen, die der Bundesrat basierend auf der VOEW in Kraft setzt, unterscheiden sich je nach Schweregrad der Mangellage.

Welche Massnahmen sind für eine Strommangellage vorgesehen?

OSTRAL unterscheidet vier Bereitschaftsgrade:

  1. Im Normalbetrieb spricht OSTRAL vom Bereitschaftsgrad 1. In dieser Phase – dem Normalzustand – überwacht die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage. Zeichnet sich eine Strommangellage ab, hat dies eine erhöhte Bereitschaft zur Folge. Die wirtschaftliche Landesversorgung alarmiert OSTRAL.
  2. Nun gilt Bereitschaftsgrad 2. Behörden und wirtschaftliche Landesversorgung appellieren in dieser Lage an die Bevölkerung, Strom zu sparen.
  3. In Bereitschaftsgrad 3 – der ausgerufen wird, falls die Sparappelle nicht oder zu wenig fruchten – beantragt der oder die Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung dem Bundesrat, dass entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft gesetzt werden.
  4. In Bereitschaftsgrad 4 setzt der Bundesrat die notwendigen Massnahmen (von Verbrauchseinschränkungen beziehungsweise Verboten von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen über Stromkontingentierungen (also eine Reduktion des Stromverbrauchs bei Stromgrossverbrauchern) bis zu rollierenden Netzabschaltungen (während denen periodisch kein Strom zur Verfügung stünde)) per Verordnung in Kraft, und die wirtschaftliche Landesversorgung beauftragt OSTRAL mit dem Vollzug dieser Massnahmen.

Existieren diese Verordnungen schon, und ist bekannt, welche Verbrauchseinschränkungen und Verbote drohen?

Sowohl die Verordnungen als auch mögliche Einschränkungen sind zu diesem Zeitpunkt in einem Entwurfsstadium vorhanden. Erst im Eintretensfall erlässt der Bundesrat auf dieser Basis definitive Verordnungen und Massnahmen zu Einschränkungen. Mögliche Einschränkungen und Verbote betreffen zahlreiche Bereiche, wie zum Beispiel eine maximale Waschtemperatur von 40° Celsius bei privaten Waschmaschinen, eine Reduktion der Öffnungszeiten von Geschäften oder das Ausschalten von Werbebeleuchtung zwischen 23 und 5 Uhr nachts. Eine Liste mit sämtlichen Einschränkungen kann hier eingesehen werden.

Wer informiert die Bevölkerung im Fall einer Strommangellage über die beschlossenen Massnahmen?

Im Fall einer Strommangellage informiert der Bund die Bevölkerung, analog der Covid19-Pandemie.

Weitere Fragen und Antworten (Download)

Weiterführende Informationen

Informationsbroschüre «Strommangellage: Zyklische Abschaltungen. Was muss ich beachten?»

Die Informationsbroschüre zu zyklischen Netzabschaltungen für die Bevölkerung erklärt, worum es sich bei einer Strommangellage handelt, und welche Massnahmen vorgesehen sind, um einer Mangellage zu begegnen. Sie enthält nützliche Tipps, wie man sich auf eine Strommangellage vorbereitet, und beantwortet die wichtigsten Fragen, worauf man während zyklischen Netzabschaltungen achten muss.

Die Informationsbroschüre steht allen Verteilnetzbetreibern in neun Sprachen für ihre Kundeninformation zur freien Verfügung, sollte sich eine Strommangellage abzeichnen. Es dürfen die gelayouteten Versionen oder einzelne Textbausteine daraus verwendet werden. Erarbeitet wurde die Broschüre vom VSE und Swisspower.

Der Bund hat im Herbst 2022 eine Energiesparkampagne lanciert, um einer möglichen Mangellage niederschwellig entgegenzuwirken. (Bild: Uvek)