Mit dem überarbeiteten «Handbuch Speicher» (HBSP – CH 2025) hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) die Regeln für den Anschluss und Betrieb von Speichern an den Netzebenen 3 bis 7 neu geordnet. Hintergrund ist das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dessen Vorgaben für Speicher ab dem 1. Januar 2026 gelten. Für jeden Batteriespeicher ist seither – abhängig von seiner Konstellation – das passende Messkonzept festzulegen.
Worum es beim Messkonzept geht
Ein Messkonzept legt fest, an welchen Stellen und mit wie vielen Zählern die Energieflüsse einer Speicheranlage erfasst werden. Das ist anspruchsvoller, als es klingt: Das Handbuch hält fest, dass sich ein Speicher beim Laden «aus Netzsicht wie ein Endverbraucher» verhält und beim Entladen wie eine Energieerzeugungsanlage (EEA). Je nachdem, ob zusätzlich eine Produktionsanlage und ein Endverbrauch vorhanden sind und ob der Speicher aus dem Netz geladen bzw. ins Netz entladen wird, ändert sich die erforderliche Messanordnung.
Genau diese Fragen bildet der Entscheidungsbaum des Handbuchs ab – getrennt für AC- und DC-gekoppelte Speicher. Er führt zu klar definierten Fällen, von einem einzigen bidirektionalen Zähler beim reinen Speicher bis zu Anordnungen mit zwei oder drei Zählern, wenn Produktion, Verbrauch und Speicher zusammentreffen. Vom gewählten Messkonzept hängt Einiges ab: die Berechnung der abrechnungsrelevanten Daten, das Netznutzungsentgelt und dessen mögliche Rückerstattung, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) sowie die Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie. Wird das falsche Konzept gewählt, fehlen womöglich Zähler – mit Folgen für Abrechnung und Bewilligung. Das richtige Messkonzept zu treffen, ist deshalb keine blosse Formalität.