Mantelerlass fördert Entflechtung der Organisationsstruktur von Energieversorgern

11.08.2026 PerspectivE
Der Mantelerlass reguliert die Grundversorgung stärker, während erneuerbare Energien und Digitalisierung neue datenbasierte, marktwirtschaftliche Geschäftsmodelle ermöglichen. Dies führt zur Entflechtung der Gesellschafts- und Organisationsstruktur von Energieversorgern. Neue strategische Entwicklungspfade eröffnen Wachstumsperspektiven.
Gastautor
Herbert Wanner
Unternehmensberater, Wanner Management Services
Gastautor
Patrik Schönenberger
Geschäftsführer der Elektrizitätswerk Uznach AG, Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN)
Disclaimer
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Die Schweizer Energiewirtschaft befindet sich in einer Phase tiefgreifender struktureller Veränderung. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – dem sogenannten Mantelerlass – verändern sich für Energieversorgungsunternehmen (EVU) zentrale Rahmenbedingungen. Während viele regulatorische Anpassungen zunächst technisch oder marktorganisatorisch erscheinen, entfalten sie in der strategischen Perspektive eine weitreichende Wirkung auf die Geschäftsmodelle und die Organisationsstruktur von EVU. Im Fokus stehen vor allem lokale EVU, die als Verteilnetzbetreiber (VNB) mit Grundversorgung und Endkundengeschäft fungieren. Diese Unternehmen sind typischerweise vertikal integriert und vereinen mehrere Tätigkeiten unter einem Dach:

  • Betrieb des Verteilnetzes
  • Energiegrundversorgung
  • Messwesen und Smart Metering
  • Energievertrieb und Endkundengeschäft
  • Energiedienstleistungen und digitale Plattformangebote

Der Mantelerlass erhöht die regulatorischen Anforderungen an die Entflechtung von regulierten Infrastrukturaufgaben und wettbewerblichen Markttätigkeiten. Für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen kommunaler Energieversorger stellt sich daher zunehmend die strategische Frage: Wie müssen Gesellschaftsstruktur, Governance, Datenarchitektur und Geschäftsmodelle organisiert werden, um regulatorische Compliance sicherzustellen und gleichzeitig neue Märkte zu erschliessen?

Dieser Beitrag analysiert die regulatorischen Anforderungen und zeigt praxisnahe Organisationsmodelle für Energieversorger. Grundlage bildet ein Organisations- und Governance-orientiertes Konzept zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben im Kontext des Mantelerlasses.

Geschäftsmodelle: Der Mantelerlass verändert die Rolle von Eigenproduktion und Grundversorgung

Eine zentrale Veränderung durch den Mantelerlass betrifft die Rolle der Eigenproduktion im Geschäftsmodell vieler lokaler Energieversorger. Gemäss offiziellen Angaben des Bundes verfügen 30% der ca. 630 VNB in der Schweiz über eigene Kraftwerke bzw. über eigene Stromproduktion. Rund 70% der Schweizer VNB produzieren selbst keinen Strom. Bei VNB mit eigener Stromproduktion verändert der Mantelerlass die ökonomische Funktion der Eigenproduktion.

In der bisherigen Praxis nutzten zahlreiche lokale EVU ihre Eigenproduktion als flexibles Instrument zur Portfoliooptimierung. Energie aus eigenen Kraftwerken konnte je nach Marktpreis entweder am Strommarkt verkauft oder der Grundversorgung zugewiesen werden. Bei hohen Marktpreisen wurde Energie am Markt verkauft, bei niedrigen Preisen der Grundversorgung zugeordnet. Dieses Modell erlaubte eine wirtschaftliche Optimierung zwischen regulierter Grundversorgung und Marktsegment.

Mit dem Mantelerlass verschiebt sich diese Logik. Die Eigenproduktion wird weniger als Handelsgut, sondern stärker als ein Versorgungsgut für gebundene Kunden verstanden. Für EVU mit bedeutender Eigenproduktion – beispielsweise aus Wasserkraft oder Photovoltaik – stellt sich damit zunehmend die Frage, welcher Anteil der Produktion langfristig für die Grundversorgung reserviert werden muss. Die Erwartung steigt, dass ein höherer Anteil erneuerbarer Energien in der Grundversorgung eingesetzt wird und dass Produktionsmengen nachvollziehbar der Grundversorgung zugeordnet werden können.

Aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben für die Eigenproduktion verändert sich auch die Funktion der Grundversorgung im Geschäftsmodell lokaler EVU. Sie entwickelt sich von einem flexibel gestaltbaren Portfoliosegment hin zu einem stärker standardisierten Versorgungsprodukt.

Geschäftsmodelle: Der Mantelerlass verändert die Rolle des Energiehandels

Der Mantelerlass hat auch Auswirkungen auf die Energiehandelsaktivitäten. Während der Energiehandel weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Geschäftsmodelle vieler EVU bleibt, wird die Trennung zwischen reguliertem Versorgungssegment und marktorientierten Handelsaktivitäten klarer gezogen. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten in den Bereichen digitale Energiedienstleistungen, Energiedatenplattformen und Plattformökonomie.

Für viele EVU – insbesondere für kommunale EVU und VNB – bedeutet dies eine strategische Neuorientierung. Langfristig führt diese Entwicklung zu einer stärkeren Differenzierung der Geschäftsmodelle: einerseits die stabile, regulierte Grundversorgung und andererseits ein wettbewerbliches Marktsegment. Die Grenze liegt regulatorisch dort, wo Strom nicht mehr primär zur Deckung der eigenen Grundversorgung oder eigener Endkunden beschafft wird, sondern ein EVU als Marktakteur und Energiehändler Handelsgeschäfte betreibt, die nichts mit der Deckung der eigenen Grundversorgung zu tun haben.

Regulatorischer Rahmen: Entflechtung im Stromversorgungsgesetz

Mit dem Mantelerlass wird das regulatorische Rahmenwerk des Schweizer Strommarktes substantiell weiterentwickelt. Der Mantelerlass ergänzt und präzisiert das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie die Stromversorgungsverordnung (StromVV) und stärkt im Elektrizitätssektor die Anforderungen an die strukturelle Trennung zwischen regulierten und wettbewerblichen Tätigkeiten. Im Zentrum dieser Regulierung steht das Prinzip der Entflechtung [1], also der organisatorischen, finanziellen sowie informationellen und teilweise rechtlichen Entflechtung zwischen dem regulierten Netzgeschäft und dem marktwirtschaftlichen Energie- und Dienstleistungsgeschäft. Hintergrund dieser Vorgaben ist die besondere Rolle des Stromnetzes als natürliches Monopol, dessen Nutzung diskriminierungsfrei und transparent erfolgen muss.

Zentrale Grundlage bildet das Prinzip der funktionalen Trennung zwischen:

  • regulierten Infrastrukturleistungen, d.h. insbesondere Netzbetrieb
  • wettbewerblichen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen

Für kommunale EVU und VNB mit Grundversorgungsauftrag und Endkundengeschäft ergeben sich daraus weitreichende Anforderungen an Gesellschaftsstruktur, Governance, Datenarchitektur und finanzielle Organisation des Unternehmens. Ziel ist es, regulatorische Compliance sicherzustellen und gleichzeitig die Teilnahme an neuen Energiemärkten zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen der Entflechtung im Detail

Die Entflechtungsvorschriften ergeben sich nicht aus einer einzelnen Norm, sondern aus mehreren Artikeln des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung.

Unabhängigkeit des Netzbetriebs

Eine zentrale Bestimmung bildet Art. 10 StromVG, der die funktionale Unabhängigkeit des Netzbetriebs verlangt. EVU und VNB müssen den Betrieb ihrer Netzinfrastruktur organisatorisch unabhängig von anderen Geschäftsfeldern führen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Quersubventionierungen zwischen regulierten Netzaktivitäten und wettbewerblichen Tätigkeiten erfolgen.

Der Gesetzgeber folgt dabei einer klaren regulatorischen Logik: Während der Netzbetrieb als natürliches Monopol einer Tarifregulierung unterliegt, sollen Tätigkeiten wie Stromhandel, Energiedienstleistungen oder Flexibilitätsvermarktung dem Wettbewerb unterliegen.

Diese Bestimmung reflektiert die grundlegende Struktur des Strommarktes. Während Netzinfrastrukturen reguliert werden, sollen energiewirtschaftliche Dienstleistungen und Flexibilitätsmärkte im Wettbewerb entstehen.

Separate Rechnungslegung

Die Trennung der Rechnungslegung wird durch Art. 11 StromVG konkretisiert. Netzbetreiber sind verpflichtet, eine separate Kostenrechnung sowie eine eigenständige Jahresrechnung für den Netzbereich zu führen. Ziel dieser Regelung ist die Transparenz der regulierten Kostenstrukturen und die Vermeidung von Quersubventionen zwischen Netzbetrieb und marktwirtschaftlichen Geschäftsfeldern.

Die praktische Umsetzung dieser Anforderungen wird insbesondere durch Art. 7 StromVV konkretisiert. Dieser Artikel verlangt eine klare Kostenrechnung im Netz- und Messwesen und bildet die Grundlage für die regulatorische Kontrolle der Netztarife. Die Regulierung stellt damit sicher, dass Einnahmen aus Netznutzungsentgelten nicht zur Finanzierung marktwirtschaftlicher Aktivitäten verwendet werden können.

Informationsschutz und Nichtdiskriminierung

Weitere Anforderungen ergeben sich aus Art. 22 StromVG, der den vertraulichen Umgang mit netzbezogenen Informationen verlangt. Informationen aus dem Netzbetrieb dürfen nicht zugunsten anderer Geschäftsbereiche – beispielsweise Vertrieb oder Energiedienstleistungen – verwendet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass vertikal integrierte Energieversorger Wettbewerbsvorteile aus ihrem Zugang zu Netzdaten ziehen.

Diese Regelung gewinnt mit der zunehmenden Digitalisierung des Energiesystems an Bedeutung, da Netzbetreiber über umfangreiche Datenbestände verfügen, beispielsweise: Lastprofile, Netzkapazitäten, Einspeisedaten, und Messdaten aus Smart Metern. Die Regulierung verhindert, dass diese Informationen Wettbewerbsvorteile für eigene Marktdienstleistungen schaffen.

Regulierte und marktwirtschaftliche Tätigkeiten im Energiesystem

Aus den regulatorischen Vorgaben ergibt sich eine grundlegende Differenzierung zwischen regulierten Infrastrukturaufgaben und marktwirtschaftlichen Energiedienstleistungen.

Regulierte Infrastrukturaufgaben

Regulierte Tätigkeiten unterliegen der Tarifregulierung und dem Netzmonopol. Dazu zählen insbesondere:

  • Verteilnetzbetrieb
  • Messwesen und Smart-Meter-Infrastruktur
  • Energiegrundversorgung

Diese Tätigkeiten sind durch kostenbasierte Tarife, regulatorische Transparenz und diskriminierungsfreien Netzzugang geprägt.

Marktwirtschaftliche Energiedienstleistungen

Parallel dazu entstehen im Zuge der Energiewende und des Mantelerlasses neue marktwirtschaftliche Rollen und neue wettbewerbliche Geschäftsmodelle, insbesondere durch die Digitalisierung und die Integration erneuerbarer Energien:

  • Flexibilitätsaggregation und Demand-Response
  • Smart Energy Services
  • Photovoltaik-Contracting
  • Modelle des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) und der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
  • Energiemanagementlösungen für Gebäude
  • Ladeinfrastruktur-Services
  • digitale Energieplattformen und Energiedaten-Services

Diese Tätigkeiten sind nicht tarifreguliert, sondern wettbewerblich organisiert und marktbasiert. Aus regulatorischer Sicht müssen sie organisatorisch und finanziell vom Netzgeschäft getrennt werden.

Drei strategische Typen von Energieversorgern

Vor diesem Hintergrund lassen sich im zukünftigen Energiesystem drei strategische Grundtypen von EVU unterscheiden: das Versorgungs-EVU, das Portfolio-EVU und das Plattform-EVU [2].  Diese Typologie ist idealtypisch, hilft jedoch, die unterschiedlichen strategischen Entwicklungspfade von EVU besser zu verstehen und einzuordnen sowie strategische Optionen zur Weiterentwicklung eines EVU klarer zu strukturieren.

Das Versorgungs-EVU

Das Versorgungs-EVU konzentriert sich primär auf seine Rolle als lokaler VNB und Energieversorger. Netzbetrieb, Grundversorgung und lokale Energieproduktion bilden den Kern des regulierten Geschäftsmodells. Die Mehrheit der lokalen EVU dürfte sich aktuell in dieser Kategorie befinden.

Zu den Kernfunktionen zählen:

Verteilnetzbetrieb

  • Betrieb des Verteilnetzes (Rolle VNB)
  • Netzplanung und Netzausbau (Netzinvestitionen)
  • Netzanschlüsse und Engpassmanagement
  • Kapazitätsmanagement
  • Integration erneuerbarer Energien

Messwesen und Smart-Meter-Infrastruktur

  • Betrieb intelligenter Messsysteme
  • Messdatenvalidierung
  • Bereitstellung von Messdaten für Marktprozesse

Energiegrundversorgung

  • Energiebeschaffung für die Grundversorgung
  • Tarifmanagement
  • Energieabrechnung

Aufgrund der Entflechtungsvorgaben müssen für jede der drei Kernfunktionen in der Regel eigene Sparten geführt werden. Die den Kernfunktionen entsprechende interne Spartenrechnung dient der regulatorischen Transparenz und der Kontrolle möglicher Quersubventionierungen.

Die strategische Priorität liegt auf:

  • Versorgungssicherheit
  • stabilen Tarifen
  • langfristiger Energieversorgung
  • regulatorischer Konformität

Typischerweise verfolgen Versorgungs-EVU eine konservative Beschaffungsstrategie. Energie wird langfristig strukturiert beschafft, Risiken werden bewusst begrenzt und die eigene Produktion wird vor allem für die regionale Versorgung genutzt. Handelsaktivitäten spielen in diesem Modell eine untergeordnete Rolle.

Die Vorteile der Struktur eines Versorgungs-EVU liegen in stabilen Einnahmestrukturen, hoher politischer Legitimation und relativ geringen Marktrisiken. Gleichzeitig sind die Wachstumsmöglichkeiten begrenzt und steigende regulatorische Anforderungen können die Kostenbasis erhöhen.

Viele kleinere und mittlere EVU in der Schweiz bewegen sich bereits heute in Richtung dieses Modells. Es entspricht auch der Logik des Mantelerlasses, der die Grundversorgung stärker als eigenständiges Versorgungsprodukt definiert.

Das Portfolio-EVU

Im Gegensatz zum Versorgungs-EVU steht das Portfolio-EVU. Dieser zweite Typ kommt zum Tragen, wenn ein EVU Energiehandelsaktivitäten betreibt, welche über die Beschaffung von Energie für die Grundversorgung hinausgehen. Hier versteht sich das Unternehmen als aktiver Manager eines Energieportfolios, das Produktion, Beschaffung, Handel und Kundenprodukte umfasst. Im Zentrum steht die Optimierung eines Energieportfolios.

Eigenproduktion wird in diesem Modell nicht primär als Versorgungsressource betrachtet, sondern als Bestandteil eines Handelsportfolios. Beschaffung und Vermarktung erfolgen aktiv über verschiedene Marktsegmente hinweg.

Typische Instrumente sind:

  • Hedging-Strategien
  • strukturierte Beschaffung
  • internationale Strommärkte
  • aktive Handelsstrategien

Dieses Modell ist vor allem bei grossen Energieunternehmen mit umfangreichen Produktionsportfolios anzutreffen. Der Mantelerlass reduziert jedoch teilweise die strategische Freiheit dieses Ansatzes, da die Grundversorgung stärker reguliert wird.

Das Plattform-EVU

Der Mantelerlass schafft mit den marktwirtschaftlichen Impulsen neue Geschäftsmöglichkeiten, die als Voraussetzungen für den Typ «Plattform-EVU» dienen. Dieses dritte strategische Modell gewinnt im Zuge der Digitalisierung und der stärker marktwirtschaftlichen Energiewirtschaft zunehmend an Bedeutung. Parallel zur regulierten Infrastrukturgesellschaft kann für das Plattform-EVU eine separate Marktgesellschaft aufgebaut werden. Diese übernimmt sämtliche wettbewerblichen Aktivitäten des lokalen Energieversorgers.

In diesem Modell steht der Aufbau digitaler Plattformen und Energiedienstleistungen als zentrale Instrumente der Wertschöpfung im Mittelpunkt.

Typische Plattformleistungen sind:

  • Energiedatenplattformen für digitale Energiedienstleistungen, wie z.B. Lastmanagementlösungen
  • Smart-Meter-Services: PV-Contracting, ZEV- und LEG-Betrieb, Gebäudeenergieoptimierung
  • Plattformen zur Vermarktung von Flexibilitäten an Flexibilitätsmärkten
  • Kundenportale

Flexibilitätsmanagement

Der Mantelerlass eröffnet neue Marktrollen für die Flexibilitätsaggregation. Plattformgesellschaften können Flexibilitäten aus dezentralen Anlagen bündeln und vermarkten.

Typische Flexibilitätsquellen sind:

  • Wärmepumpen
  • Batteriespeicher
  • Elektrofahrzeuge
  • Photovoltaikanlagen

Im Schweizer Markt existieren bereits mehrere EVU, die sich in diese Richtung entwickeln und die als frühe oder partielle «Plattform-EVU» interpretiert werden können, allerdings meist noch nicht mit einer vollständig ausgebildeten Plattformökonomie. Gute Beispiele für Entwicklungen in Richtung Plattform-EVU sind: LEG-/ZEV-Community-Plattformen und Smart-City-Plattformen von Stadtwerken. Auch Dienstleistungsunternehmen, die als Enabler von Plattform-EVU fugieren, zählen in die Kategorie von Plattform-EVU.

Der Vorteil des Modells «Plattform-EVU» liegt in seiner Skalierbarkeit. Digitale Dienstleistungen können überregional angeboten werden und eröffnen neue Geschäftsmodelle mit Wachstumspotential. Diese Form von Marktgesellschaften kann Partnerschaften eingehen, Innovationen entwickeln und neue Investoren einbinden. Gleichzeitig bleibt der Infrastrukturteil des EVU, d.h. das Versorgungs-EVU, als stabiler, langfristig orientierter Kern erhalten.

Entflechtung der Organisationsstruktur von Energieversorgern

Governance- und Organisationsanforderungen

Eine reine gesellschaftsrechtliche Trennung von regulierten Infrastrukturaufgaben und marktwirtschaftlichen Energiedienstleistungen genügt nicht. Der Mantelerlass verstärkt indirekt auch die Anforderungen an die Governance-Strukturen.

Empfohlen werden insbesondere:

  • getrennte Geschäftsleitungen für die regulierten und die marktwirtschaftlichen Bereiche
  • organisatorisch getrennte Teams
  • klare Compliance-Strukturen
  • Einrichtung einer Entflechtungs- oder Regulierungskompetenz im Unternehmen (regulatorische Kontrollfunktionen)

Auf Ebene des Verwaltungsrates können teilweise identische Mitglieder vertreten sein. Dennoch ist sicherzustellen, dass regulatorische Entscheidungen unabhängig getroffen werden können.

Daten- und IT-Architektur als zentrale Entflechtungselemente

Eine besondere Rolle spielt die Daten- und Systemarchitektur. Da Netzbetreiber über umfangreiche Mess- und Netzdaten verfügen, muss sichergestellt werden, dass diese Daten diskriminierungsfrei und standardisiert bereitgestellt werden, ohne der eigenen Marktgesellschaft privilegierten Zugang zu gewähren.

Im regulierten Bereich befinden sich typischerweise Systeme wie:

  • Netzleitsysteme
  • Netzplanungssoftware
  • Meter Data Management Systeme
  • Netzanschluss- und Betriebsprozesse

Im marktwirtschaftlichen Bereich werden hingegen betrieben:

  • Flexibilitätsplattformen
  • Kundenportale
  • Energiemanagementsysteme
  • Flexibilitätsmanagementsysteme
  • digitale Energiedienstleistungsplattformen

Finanzielle Entflechtung und Transferpreise

Ein weiterer zentraler Aspekt der Entflechtung betrifft die finanzielle Organisation. Regulierte und marktwirtschaftliche Einheiten müssen getrennte Buchhaltungssysteme führen.

Zwischen den Gesellschaften sind Leistungen über Service Level Agreements (SLA) und über marktübliche Transferpreise zu verrechnen.

Beispiele für interne Leistungsbeziehungen sind:

Damit wird sichergestellt, dass keine versteckten Subventionierungen zwischen den Unternehmensbereichen stattfinden.

Mantelerlass führt zu Paradigmenwechsel für lokale EVU

Für kleine und mittlere lokale Energieversorgungsunternehmen, die als Verteilnetzbetreiber und Grundversorger tätig sind, führt die Umsetzung des Mantelerlasses zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Traditionell waren lokale EVU bisher primär Infrastrukturbetreiber mit Fokus auf Netzbetrieb, Zählerwesen und Abrechnung.

Energiewende und Mantelerlass führen jedoch zu einer zunehmenden Dezentralisierung der Stromproduktion. Neue Akteure und neue Assets wie Prosumer, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Elektromobilität und Wärmepumpen erzeugen zusätzliche Datenströme und Markttransaktionen. Smart-Meter-Systeme liefern hochaufgelöste Messdaten, die weit über klassische Abrechnungsprozesse hinaus genutzt werden können.

Damit verschiebt sich die Energiewirtschaft zunehmend von einem linearen Versorgungssystem zu einem datengetriebenen Energiesystem mit einer breiten Palette von Akteuren und neuen Geschäftsmodellen.

Die klassische IT-Architektur vieler lokaler EVU ist für diese Anforderungen jedoch nur begrenzt geeignet. Plattformarchitekturen werden deshalb zu einer zentralen Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung der Branche.

Gleichzeitig stehen viele kleinere EVU vor strukturellen Skalennachteilen. Mit wenigen tausend Kunden und begrenzten IT-Ressourcen ist es schwierig, komplexe digitale Plattformen eigenständig zu entwickeln und zu betreiben. Kooperationsmodelle, gemeinsame Plattformlösungen und neue Dienstleister und Plattform-Enabler gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung.

Kundenportale als strategisches Asset

Früher dienten Kundenportale primär als digitaler Zugang zu Rechnungen oder Vertragsinformationen. Moderne Kundenportale gehen weit über die Funktion eines digitalen Rechnungsarchivs hinaus. Über ein solches Portal können Kunden beispielsweise ihren Energieverbrauch analysieren, Rechnungen verwalten, Tarife wechseln oder neue Energiedienstleistungen nutzen.

Darüber hinaus entstehen neue Geschäftsmodelle rund um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Flexibilitätsmärkte, Elektromobilität und Energieberatung. Das Kundenportal wird damit zu einem Marktplatz für Energiedienstleistungen. In diesem Kontext entwickeln sich Kundenportale zu einem zentralen strategischen Asset für Energieversorger und ermöglichen es, Energiedaten mehrfach zu nutzen – etwa für Abrechnung, Netzbetrieb, Kundeninformation und neue Services. Damit wird das Kundenportal zum zentralen Zugangspunkt eines digitalen Energieökosystems und dient als umfassende Interaktionsplattform zwischen Energiedienstleister und Kunde.

Fazit: Die strategische Positionierung wird entscheidend

Die Entflechtungsanforderungen des Mantelerlasses führen innerhalb von Energieversorgungsunternehmen zu einer klaren strukturellen Trennung zwischen regulierten Netz- und Grundversorgungsfunktionen sowie marktwirtschaftlichen Energiedienstleistungen.

Der Mantelerlass beschleunigt eine strukturelle Differenzierung der Geschäftsmodelle in der Energiewirtschaft. Versorgungs-EVU konzentrieren sich auf regionale Versorgung und stabile Grundversorgung. Portfolio-EVU verfolgen marktgetriebene Strategien im Energiehandel und Plattform-EVU entwickeln digitale Plattformen und datenbasierte Energiedienstleistungen.

Für kommunale Energieversorger mit Verteilnetzbetreiberrolle ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre Gesellschafts-, Governance-, Daten- und Finanzarchitektur neu zu gestalten. Dies führt zu einer strukturellen Weiterentwicklung kommunaler EVU. Die klare Trennung zwischen regulierten Netzfunktionen und wettbewerblichen Energiedienstleistungen wird zu einem zentralen Gestaltungsprinzip der Unternehmensorganisation. Ein Organisationsmodell mit einem regulierten Infrastrukturkern und einer separaten marktwirtschaftlichen Plattformgesellschaft erweist sich dabei als besonders geeignete Zielstruktur. Dieses Modell erlaubt es, regulatorische Anforderungen einzuhalten und gleichzeitig aktiv an den neuen Märkten der Energiewende teilzunehmen.

Für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen bedeutet dies, ihre Unternehmen entlang einer dualen Logik neu auszurichten:

  • ein stabiler, regulierter Infrastrukturkern
  • eine innovationsgetriebene Marktplattform für Energiedienstleistungen

Für kommunale EVU eröffnet das Plattformmodell interessante strategische Perspektiven. Plattformmodelle ermöglichen es, ihre Dienstleistungen nicht nur im eigenen Netzgebiet anzubieten, sondern auch überregional zu skalieren. Richtig umgesetzt wird Entflechtung damit nicht nur zu einer regulatorischen Pflicht, sondern zu einem strategischen Hebel für die erfolgreiche Positionierung kommunaler EVU im zukünftigen Energiesystem. Eine attraktive Perspektive liegt dabei in der Kombination dieser Modelle: einer stabilen Versorgungsbasis und einer digitalen Plattformstrategie.

Langfristig könnte sich die strategische Wertschöpfung der Energiewirtschaft weniger über Infrastruktur und Energiehandel definieren als über Daten, Plattformen und die Kontrolle der Kundenschnittstelle. Viele kleinere Energieversorger verfügen über begrenzte Ressourcen für eigene Plattformentwicklungen. Über verschiedene Formen von Kooperationen und Partnerschaften kann diese Entwicklung auch mithelfen, die stark fragmentierte Energieversorgungsstruktur in der Schweiz zu überwinden.

Fussnoten

[1] Der branchenspezifisch verwendete Fachbegriff für «Entflechtung» lautet «Unbundling» und bezeichnet die rechtliche, organisatorische oder informationelle Trennung von Geschäftsbereichen. «Unbundling» wird hauptsächlich in der regulierten Netzwirtschaft angewendet, um Monopolmissbrauch zu verhindern und fairen Wettbewerb zu fördern. Netzbetreiber müssen ihre Netzaktivitäten strikt von Energieerzeugung und -vertrieb trennen. Dadurch wird verhindert, dass Monopolisten Kundendaten aus dem Netzbetrieb für den freien Markt missbrauchen und Mitbewerber benachteiligen.

[2] Die Begriffe «Versorgungs-EVU», «Portfolio-EVU» und «Plattform-EVU» sind in dieser exakten Kombination und als geschlossene strategische Typologie bislang nicht als etablierte Standardklassifikation in der Schweizer Energiewirtschaft publiziert worden. Diese Typologie könnte ein eigenständiges strategisches Framework für Schweizer EVU unter dem Mantelerlass bilden.

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