Wenn aus Details ein grosses Ganzes wird

Der VSE publiziert jedes Jahr eine Vielzahl an Wissens- und Umsetzungsdokumenten für die Branche. Doch wo haben diese ihren Ursprung? Und wer bestimmt eigentlich, was drin stehen soll?

Am 21. Mai 2017 herrschte beim Bundesrat eitel Sonnenschein. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten eben die Energiestrategie 2050 an der Urne mit einer klaren Mehrheit angenommen. Damit verfügte die Energiebranche ab sofort über einen groben Plan, wie das Energiesystem der Zukunft aussehen solle. 

Die Details zu diesem groben Plan wurden und werden erst danach, und zwar Schritt für Schritt, ausgearbeitet. Als Dachverband der Schweizer Energieunternehmen versteht der VSE die Erarbeitung von Leitfäden und Handlungsregeln als eine seiner absoluten Kernaufgaben. Entsprechend umfangreich – sowohl thematisch als auch numerisch – ist das Dokumentenverzeichnis, welches diese Branchenempfehlungen und Handbücher umfasst.

Ein Beispiel für ein im Berichtsjahr publiziertes Dokument ist das revidierte Handbuch Eigenverbrauchsregelung, welches im April 2018 in Kraft trat. Nötig gemacht hatten die Überarbeitung das im Rahmen der ES 2050 revidierte Energiegesetz sowie die zugehörige Energieverordnung und die revidierte Stromversorgungsverordnung.

Die Erarbeitung von Leitfäden und Handlungsregeln ist eine Kernaufgabe des VSE

Wenn nicht durch äussere Umstände (beispielsweise Gesetzesänderungen) bedingt, kommt die Initiative zu solchen Branchenempfehlungen in der Regel aus den VSE-Kommissionen, in denen Vertreter der Mitgliedunternehmen Einsitz haben. Solcherart subsidiär erarbeitete Dokumente geniessen entsprechend hohe Glaubwürdigkeit und absolute Verbindlichkeit in der Branche. 

Ob initiale Erarbeitung oder Revision – die Stationen einer Branchenempfehlung sind immer dieselben: Hat die VSE-Kommission Handlungsbedarf ausgemacht, setzt sie eine Arbeitsgruppe ein, die einen Vorschlag zuhanden der Kommission erbringt. Die Kommission berät über diesen und gibt eine bereinigte Fassung zur Vernehmlassung an die Mitglieder des VSE. Je nach Ausmass der Auswirkungen eines Dokuments wird der Empfängerkreis erweitert. Beim Handbuch Eigenverbrauchsregelung wurden unter anderem auch vom Schweizerischen Hauseigentümerverband sowie von der Stiftung für Konsumentenschutz eine Stellungnahme eingefordert. 

Die Kommission kann eingegangene Stellungnahmen im Dokument berücksichtigen, oder sie lehnt sie mit einer Begründung ab. Das finalisierte Dokument wird schliesslich dem Vorstand des VSE zur Freigabe vorgelegt. Heisst dieser es gut, tritt es anschliessend in Kraft.