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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Ab 29. Oktober 2024 bei der Axpo in Baden und beim VSE in Aarau
Am 24. April 2024 beim VSE in Aarau
Am 14. Mai 2024 beim VSE in Aarau
Am 8. Mai 2024 bei der BKW in Kallnach
Corona hat uns schmerzlich in Erinnerung gerufen, dass eine ausreichende Vorsorge im Inland unumgänglich ist. Das gilt ganz besonders für die Stromversorgung. Dazu müssen klare Kriterien für die Versorgungssicherheit definiert werden. Wie diese lauten könnten, lesen Sie in unserer politischen Feder.
Politische Feder 4/2019
Am 22., 24., 29. und 31. Oktober 2024 jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr online