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Verordnung über die zeitlich befristete Erhöhung der Winterproduktion bei Wasserkraftwerken
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Die Berechnung des konventionellen Basisstromverbrauchs ist die Basis für den Bedarf an Kraftwerken oder Importkapazitäten in der Schweiz. Im Spotlight «Basisstrom» werden die diesbezüglich für die «Energiezukunft 2050» zugrunde liegenden Annahmen aufgeführt.
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Der saisonale Gesamtenergiebedarf des schweizerischen Gebäudebestandes wird mithilfe von stündlichen Simulationen basierend auf repräsentativen stündlichen Profilen für die thermische Energie und den Elektrizitätsbedarf berechnet.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang