Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Das Parlament hat im September 2022 sehr deutlich den Willen geäussert, den Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen zu ermöglichen und rasch voranzutreiben. Die Umsetzungsbestimmungen drohen diesen jedoch auszubremsen. Es braucht eine Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit und eine...
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zuständig für die Gewährleistung des sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs des Verteilnetzes. Darüber hinaus schliesst der VNB Netzanschlussnehmer an sein Netz an und ermöglicht Netznutzern die Nutzung des Netzes.
Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen...
Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten...
Mit dem zweiten Retrofit-Programm, das die ElCom im Januar 2020 startete, wurde die Konformität von allen nach dem 31. Dezember 2010 installierten Anlagen > 30 kVA eingefordert. Wir liefern Ihnen die Hilfsmittel zum Thema.
Solaranlagen in den Bergen produzieren im Winter besonders effizient. Doch auch der Widerstand gegen solche Anlagen ist gross. Die erste hochalpine PV-Grossanlage löst diesen Zwiespalt.
Das Stromnetz ist die Grundlage für den Umbau des Energiesystems. Damit es das auch in einer erneuerbaren Energiezukunft sein kann, braucht es Intelligenz im Netz und mehr Handlungsspielraum für Netzbetreiber und Kunden.
1879 nahm das Hotel Engadiner Kulm in St. Moritz die erste elektrische Beleuchtungsanlage in Betrieb. 16 Jahre später gründeten 16 Stromwerke in Aarau den VSE. Nun, weitere 125 Jahre später, ist der Zeitpunkt gekommen, um mit Direktor Michael Frank einen Blick in die Vergangenheit, die Gegenwart...