Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2020)
Regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz in der Netzebene 7.
Mit dem zweiten Retrofit-Programm, das die ElCom im Januar 2020 startete, wurde die Konformität von allen nach dem 31. Dezember 2010 installierten Anlagen > 30 kVA eingefordert. Wir liefern Ihnen die Hilfsmittel zum Thema.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.