Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Alle Geräte und Anlagen die am Schweizer Stromnetz angeschlossen werden, müssen die Vorgaben der Dokumente auf dieser Seite jederzeit einhalten.
Wie versorgt sich die Schweiz im Jahr 2035 mit Energie? Was sind die grössten Herausforderungen? Der VSE lässt Sie anhand des deskriptiven Denkmodells «Energiewelten» in die Energiewelt von morgen eintauchen.