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«CO2 der Stromproduktion» ergab 158 Resultate
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Die EU hat sich 1997 mit dem Kyoto-Protokoll gegenüber der Staatengemeinschaft verpflichtet, den CO2-Ausstoss bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 20% zu verringern. Bis 2030 strebte die EU eine CO2-Reduktion von 40% an. Mit dem European Green Deal von der Kommissionspräsidentin von der Leyen, der im Dezember 2019 vorgestellt wurde, soll nun erreicht werden, europaweit die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 % und angestrebt um 55 % gegenüber 1990 zu senken. 2050 sollen netto keine Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Um CO2-Reduktionen zu erreichen, wurde nach Kyoto als Instrument das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) eingeführt. Ein Überangebot von Zertifikaten und eine schwache Nachfrage hat die Lenkungswirkung zur CO2-Vermeidung für eine längere Zeit ausgehebelt. Der Zertifikatspreis war dafür zu niedrig. Mit der Einführung der Marktstabilitätsreserve (MSR) zum 1.1.2019 wurde die beabsichtigte Wirkung und die Funktionsfähigkeit des EU-ETS gestärkt. Die MSR baut den derzeit hohen Zertifikatsüberschuss im EU-ETS ab, indem Zertifikate vorübergehend ggf. vom Markt genommen werden. Zudem wird die jährliche Ausgabe an Zertifikaten nun stärker gemindert. Der CO2-Zertifikatspreis ist seither wieder gestiegen und sorgt für einen beginnenden Fuel-Switch zwischen Kohle und Gas.
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Gedanken zur Systemrelevanz von Wasserkraft Die Schweizer Wasserkraft ist systemrelevant für die Schweizer Stromversorgung – heute und erst recht in der Zukunft. Denn die Wasserkraft ist nicht nur erneuerbar und praktisch CO2-frei sondern auch speicherbar. Laden und verwenden Sie die 12 hochauflösenden Illustrationen kostenlos für Ihre eigenen Publikationen (mit dem Vermerk «Copyright VSE»).
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Die Schweizer Kernkraftwerke haben mit rund 35 % im Jahresmittel und mit bis zu 45 % im Winterhalbjahr einen hohen Anteil an der schweizerischen Stromproduktion. Sie erzeugen damit den deutlich grössten Anteil an Bandenergie in der Schweiz ohne nennenswerte CO2-Emissionen und tragen so zum Klimaschutz bei. Die Angst vor den potenziellen Auswirkungen eines, wenn auch unwahrscheinlichen, Reaktorunfalls in der Schweiz unter dem Eindruck der Fukushima-Katastrophe, sowie die politisch und gesellschaftlich noch ungelöste Frage der Entsorgung von radioaktiven Abfällen haben jedoch dazu geführt, dass ein Neubau von Kernkraftwerken in der Schweizer Politik und Bevölkerung stark an Akzeptanz verloren hat. So wurde im Mai 2017 die Gesetzesvorlage zur Energiestrategie 2050 des Bundes in einer Volksabstimmung deutlich angenommen. Mit dieser wird der Bau neuer oder der Ersatz bestehender Kernkraftwerke verboten. Die bestehenden Kraftwerke dürfen jedoch in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Unter diesen Rahmenbedingungen ist zu erwarten, dass bis 2035 nur noch die beiden jüngsten Kraftwerke Gösgen und Leibstadt in Betrieb sein werden und die Jahresproduktion der Schweizer Kernkraft bis dann um einen Drittel zurückgeht.