Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: www.strom.ch/rechnungslegung-anhang
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«CO2 der Stromproduktion» ergab 121 Resultate
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Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung.
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie zu Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion)
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Stellungnahme zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung
Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist eine der zentralen Maximen der Raumplanung. So richtig diese ist, so hoch, ja fast unüberwindbar setzt sie allerdings die Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Energieangebot hält sich nämlich nicht an planerische Grundsätze. Nein, es kann...