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«Bedingungen für den Anschluss von EEA» ergab 28 Resultate
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Stellungnahme 2015 VSE zu Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz (WACC)
Stellungnahme zur Änderung der StromVV 8.10.2015
Stellungnahme zur Anhörung zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Stellungnahme zur Vernehmlassung «Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie - Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung»
Stellungnahme zur parl. Initiative UREK-S. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
Stellungnahme 2014 VSE zu Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)
VSE-Stellungnahme: Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN). 14.5.2014, pdf
Stellungnahme zu den Schlussberichten Anreiz- und Qualitätsregulierung, Marktdesign, Netzaspekte und Tarife
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung HKSV
Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Stellungnahme zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem
Frageraster für die Stellungnahme zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (E-IVöB)
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parl. Initiative Berberat «Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament»
VSE-Vorentwurf für eine Änderung des Energiegesetzes zur Förderung von Ökostrom und zugunsten energieintensiver Betriebe (KEV-Eilvorlage) 16. November 2012, pdf
VSE-Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes 5. Januar 2011, pdf
VSE-Stellungnahme zur Teilrevision Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) 11. April 2013, pdf
Strom wird international und grundsätzlich nach denselben Regeln wie andere Produkte gehandelt. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die mit den speziellen physikalischen Eigenschaften von Strom zusammenhängen.
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die EU hat sich 1997 mit dem Kyoto-Protokoll gegenüber der Staatengemeinschaft verpflichtet, den CO2-Ausstoss bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 20 % zu verringern.
Bei einem Kapazitätsmechanismus wird nicht die Produktion, sondern die blosse Verfügbarkeit von Kraftwerkskapazität vergütet. So wird dafür gesorgt, dass Kapazitäten auch in Situationen grosser Knappheit, ausreichend vorhanden sind.