Das ist eine Medienmitteilung des UREK-S – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Änderung des Energiegesetzes (23.051) zugestimmt. Ziel der Gesetzesänderung sind schnellere Entscheidungen über die Bewilligung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Elektrizität, wie sie für eine rechtzeitige Energiewende unerlässlich sind. Aus Sicht der Kommission betont vergeht heute zu viel Zeit, bis Klarheit darüber besteht, ob eine Anlage gebaut werden kann oder nicht. Sie unterstreicht, dass sich das Stimmvolk mit der deutlichen Annahme des Stromgesetzes in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 auch für die dort erwähnten 16 Wasserkraft-Projekte ausgesprochen hat. Diese demokratisch legitimierten Projekte sollen ohne Verzögerungen umgesetzt werden, weshalb die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Verbandsbeschwerde gegen diese Projekte ausschliessen. Eine Minderheit stellt sich gegen diese Einschränkung und betont dabei die rechtsstaatliche Bedeutung dieses Instrumentes.
Konzentriertes Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen
Für Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse sollen die Kantone ein besonderes Bewilligungsverfahren einführen. Dieses neue Verfahren soll verschiedene Etappen des Bewilligungsprozesses zusammenfassen, die bis anhin einzeln bis vors Bundesgericht anfechtbar waren. Zudem soll auf kein besonderer Richtplaneintrag mehr nötig sein, wenn eine Anlage in einem geeigneten Gebiet geplant ist (8 zu 3 Stimmen). Hingegen beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass keine Anlagen ohne Zustimmung der Standortgemeinden bewilligt werden sollen - es sei denn, ein Kanton beschliesst eine andere Verteilung der Zuständigkeiten. Bei Wasserkraftanlagen möchte die Kommission einstimmig am bewährten zweistufigen Verfahren (Konzession und Baubewilligung) festhalten. Jedoch soll für Wasserkraftanlagen künftig keine Nutzungsplanung mehr nötig sein (7 zu 3 Stimmen), die Minderheit möchte hier am geltenden Recht festhalten. Ausserdem spricht sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen dafür aus, dass Erweiterungen von bestehenden Anlagen mittels einer Zusatzkonzession erfolgen können, welche die laufende Konzession der Anlage nicht beeinflussen.
Mehr Flexibilität beim Ersatz von Schutzgebieten
Weiter hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, dass schützenswerte Lebensräume nicht mehr zwingend im Rahmen des Bauprojektes ersetzt werden sollen. Neu soll es möglich sein, diese Aufgabe an die Kantone zu übertragen und diese dafür finanziell zu entschädigen. Eine Minderheit lehnt diese Lösung ab, da die Umsetzung der Ersatzmassnahmen so nicht garantiert sei. Schliesslich ist es der Kommission ein Anliegen, den alpinen Solaranlagen nach Art. 71a Energiegesetz zum Durchbruch zu verhelfen. Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, dass diese Anlagen auch dann finanziell gefördert werden, wenn sie nicht bereits bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Stromnetz speisen, soweit das Gesuch bis zu diesem Zeitpunkt öffentlich aufgelegt wurde. Eine Minderheit der Kommission ist hingegen der Ansicht, dass für diese Anlagen weiterhin ein Anreiz bestehen soll, schnellstmöglich Strom zu produzieren, sie lehnt diese Änderung daher ab.
Ausserdem hat die Kommission der Initiative des Kantons St. Gallen 23.318 («Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen») mit 9 zu 3 Stimmen Folge gegeben, da zum jetzigen Zeitpunkt verschiedene politischen Massnahmen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien noch immer in Diskussion sind.
Neue Massnahmen im Umgang mit dem Wolf
Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen die Kommissionsmotion 24.4257 zur Regulierung des Wolfes eingereicht. Diese fordert den Bundesrat dazu auf, im Rahmen der Berner Konvention die Herabstufung des Wolfes von «streng geschützt» auf «geschützt» zu unterstützen. Zudem verlangt die Motion, dass die Bestandesregulierung künftig auf regionaler Ebene erfolgen soll. Der Bundesrat soll auch prüfen, inwieweit Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Motion als notwendig, um flexibel auf die wachsende Wolfspopulation reagieren zu können und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dafür lehnt die Kommission die Motion 22.3478 ab.
Im Weiterem beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion 22.3477 anzunehmen, welche bei Problemwölfen eine raschere Bewilligung von Abschussgesuchen und einen vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen für den Herdenschutz vorsieht. Eine Minderheit lehnt die Motionen 24.4257 und 22.3477 ab.
Rahmengesetz für zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2
Ohne Gegenantrag reicht die Kommission die Motion 24.4256 ein, die von Bundesrat verlangt, dem Parlament eine nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 zu unterbreiten. Aus ihrer Sicht sind die Verfahren rund um die CO2-Entnahme und -Speicherung (engl. carbon capture and storage, CCS) Schlüsseltechnologien zur Erreichung des Schweizer Netto-Null-Ziels – ergänzend zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Entsprechend sollen in Form eines Rahmengesetzes harmonisierte Regelungen für die Zeit ab 2031 geschaffen werden. Dabei sind die verfassungsmässigen Kompetenzen zu wahren. In diesem Zusammenhang verweist die Kommission auf ein von ihr in Auftrag gegebenes GutachtenFormatwechsel des Bundesamtes für Justiz.
Verbesserter Hochwasserschutz entlang des Alpenrheins
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung alle drei Entwürfe der Vorlage 24.044 («Hochwasserschutz am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee») einstimmig angenommen. Während die Kommission den beiden Bundesbeschlüssen zur Genehmigung des Staatsvertrages mit Österreich und zum Verpflichtungskredit ohne Änderungen zustimmt, beantragt sie kleinere Anpassungen beim neuen Alpenrheingesetz, das die Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes «Rhesi» regelt. Die Kommission möchte insbesondere sicherstellen, dass zukünftige Geschiebeentnahmen als ordentlichen Gewässerunterhalt gelten.
Schliesslich beantragt die Kommission mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die Motion 23.4379 anzunehmen. Diese verlangt, für landwirtschaftliche Betriebe die Anforderungen für eine Befreiung von der Kanalisationsanschlusspflicht zu lockern.
Die Kommission hat am 10. und 11. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)