Wie die KKW mit der Hitzewelle umgehen müssen

Heisse Tage können unter Umständen einen Einfluss auf den Betrieb der Kernanlagen haben: Das KKW Beznau darf beispielsweise aus Gewässerschutzgründen nicht mit voller Leistung betrieben werden, wenn die Aare wärmer als 25 Grad Celsius wird. Auf Verfügung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI hin haben die Schweizer Kernkraftwerke nachgewiesen, dass sie jedoch für Hitzesommer gewappnet sind.
24.07.2019

Hitzesommer gefährden die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke (KKW) nicht. 2016 erbrachten alle KKW die sicherheitstechnischen Nachweise, dass die Anlagen Hitzewellen mit maximalen Lufttemperaturen von 40 Grad Celsius beziehungsweise mehr sicher beherrschen. Den Nachweisen lagen dabei verschiedene konservative (das heisst ungünstige) Annahmen zugrunde. Beispielsweise wurde davon ausgegangen, dass es keinerlei nächtliche Abkühlung gibt. Das ENSI hatte im Nachgang zum EU-Stresstest, gestützt auf eine Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, von den KKW spezifische Untersuchungen gefordert.

Die Untersuchungen sollten aufzeigen, inwiefern die Anlagen extreme Wetterphänomene beherrschen. Dazu zählen Hagelschlag mit einem Korndurchmesser von bis zu 15 Zentimetern genauso wie Windspitzen mit Geschwindigkeiten von bis zu 200 Kilometer pro Stunde und Flusswassertemperaturen im Bereich von 28 Grad Celsius. Das ENSI kam in seiner Stellungnahme zu den Nachweisen zu dem Schluss, dass Schweizer Kernkraftwerke ausreichend gegen extreme Wetterbedingungen geschützt sind.

Aus Rücksicht auf die Umwelt

Auch wenn Hitze die Kernanlagen sicherheitstechnisch nicht beeinträchtigt – einen Einfluss auf deren Betrieb können anhaltend heisse Tage dennoch haben. Während die KKW Gösgen und Leibstadt die nicht für die Stromerzeugung nutzbare Wärme über einen Kühlturm an die Luft abgeben, erfolgt die Rückkühlung der KKW Mühleberg und Beznau direkt mittels Flusswasser. Hier gilt die Einleitungsbewilligung, die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vorgeschrieben ist. Darin ist festgelegt, dass Kühlwasser nur in Fliessgewässer eingeleitet werden darf, solange die Flusstemperaturen 25 Grad Celsius nicht übersteigen. Ausnahmen konnten bis anhin gewährt werden, wenn sie aus wichtigen Gründen wie der Netzstabilität unabdingbar waren.

Der Hitzesommer 2018 hat das Bundesamt für Energie BFE dazu veranlasst, in einer Zwischenverfügung die Temperaturlimite der Aare für das KKW Beznau Anfang Juli 2019 für verbindlich zu erklären. Unter Umständen kann das KKW damit aus Gewässerschutzgründen nicht volle Leistung liefern. Das heisst, die Betreiberin Axpo ist diesen Sommer dazu angehalten, die Leistung des KKW Beznau zu drosseln oder herunterzufahren, wenn die Aare Temperaturen von mehr als 25 Grad Celsius erreicht. Produktionsdrosselungen nimmt die Betreiberin gemäss den Vorgaben selbstständig vor. Tut sie es nicht, kann das UVEK als Bewilligungsbehörde die Drosselung der Produktion bei hohen Gewässertemperaturen anordnen.

Reduzierte Leistung

Die Betreiberin ist gemäss der Zwischenverfügung des BFE dafür verantwortlich, die Leistung des KKB rechtzeitig so zu reduzieren, dass die rechnerisch ermittelte Flusswassertemperatur nach der Einleitung des Kühlwassers und der weitgehenden Durchmischung unterhalb des Zusammenflusses der Restwasserstrecke mit dem Oberwasserkanal nach dem Hydraulischen Kraftwerk Beznau 25 Grad Celsius nicht überschreitet.

In Absprache mit dem ENSI hat die Betreiberin dafür zu sorgen, dass das KKB zukünftig seine planbaren Revisionen (mit dem Herunterfahren der Reaktoren) nach Möglichkeit zumindest teilweise in die Sommermonate Juli beziehungsweise August legt. (ensi)