Verbandsbeschwerderecht bei erneuerbaren Energien

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates schlägt vor, dass die Verbandsbeschwerde gegen die 16 Wasserkraft-Projekte gemäss Stromversorgungsgesetz nur noch zulässig sein soll, wenn drei Organisationen sie gemeinsam erheben. Bei diesen Projekten soll zudem mehr Flexibilität beim Ersatz von geschützten Lebensräumen bestehen, ohne die Projektierenden von jeglicher Verantwortung zu befreien.
25.02.2025

Das ist eine Medienmitteilung des UREK- N  –  die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Kommission hat ihre Beratung der Differenzen zwischen National- und Ständerat bei der Änderung des Energiegesetzes (23.051) fortgesetzt. Im Zentrum der Diskussion stand das Verbandsbeschwerderecht bei Projekten zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, dass Beschwerden gegen die 16 Wasserkraftprojekte gemäss Stromversorgungsgesetz nur noch möglich sein sollen, wenn sie von drei Organisationen gemeinsam eingereicht werden. Damit will die Kommission sicherstellen, dass diese Projekte von herausragender Bedeutung nur dann vor Gericht verhandelt werden, wenn sie auf breiten Widerstand stossen. Die Minderheit lehnt jede Änderung an den geltenden Beschwerderechten ab und verweist auf die Argumente in der Abstimmungskampagne zum Stromgesetz (21.047). Eine andere Minderheit, deren Antrag mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt wurde, beantragt, hier dem Beschluss des Ständerates zu folgen und unterstützt damit die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts gegen diese 16 Projekte.

Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge, das Verbandsbeschwerderecht noch stärker zu beschränken: Eine gemeinsame Beschwerde von drei Organisationen soll gemäss der Minderheit nicht nur bei ausgewählten Wasserkraft-Projekten erforderlich sein, sondern bei allen Beschwerden gegen Projekte zu erneuerbaren Energien von nationalem Interesse (7 zu 17 Stimmen). Eine weitere Minderheit möchte hier ein zusätzliches Kriterium einbauen und die Beschwerde nur zulassen, wenn die drei Organisationen insgesamt mehr als 50'000 Aktivmitglieder haben (6 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für geschützte Lebensräume

Bei der Flexibilisierung im Bereich der Massnahmen gegen die Beeinträchtigung von geschützten Lebensräumen schlägt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen alternativen Ansatz vor: Es soll möglich sein, die Umsetzung dieser Massnahmen und der zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen vom Bauprojekt zu trennen, wenn die Verantwortlichen beim Kanton eine Sicherheitszahlung leisten. Sie haben dann zwei Jahre Zeit, um die Massnahmen umzusetzen. Tun sie dies nicht, verwendet der Kanton die Sicherheitsleistung zu diesem Zweck. Die Sicherheitsleistung soll mindestens das eineinhalbfache der voraussichtlichen Kosten der Massnahmen betragen. Dieses Konzept soll auf die 16 Wasserkraftprojekte gemäss Stromversorgungsgesetz Anwendung finden. Im Übrigen soll bei den Ersatzmassnahmen am geltenden Recht festgehalten werden. Die Minderheit lehnt sowohl den Beschluss des Ständerates als auch das Konzept der Mehrheit ab.

Integration der erneuerbaren Energien in die Strommärkte

Die Kommission beantragt zudem einstimmig, die Rückliefervergütung gemäss Art. 15 des Energiegesetzes neu auszurichten: Sie soll sich stärker am Marktpreis orientieren, so dass die Anlagenbetreibenden beispielsweise einen Anreiz haben, bei negativen Preisen keinen Strom einzuspeisen. Die Investitionssicherheit für Kleinanlagen soll aber weiterhin sichergestellt sein. Die Kommission schlägt vor, dieses Thema in einem separaten Entwurf zu behandeln, da es nicht direkt mit den Bewilligungsverfahren zusammenhängt. Bei den alpinen Solaranlagen unterstützt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen den Beschluss des Ständerates, mehr Zeit für die Umsetzung der bereits laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen und die Förderbedingungen entsprechend anzupassen. Die Minderheit möchte beim geltenden Recht bleiben, damit dem Bund nicht noch höhere Kosten entstehen und beantragt daher, nicht auf Entwurf 2 einzutreten. Weiter hat die Kommission die Standesinitiative 23.318 («Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen») mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes

Mit 16 zu 9 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes eingetreten (24.090). Sie erachtet die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen als zielführend. Die Vorlage hat zum Ziel, verschiedene Bestimmungen der Strahlenschutzreglementierung in den Bereichen des Verursacherprinzips, der Strafbestimmungen und des Datenschutzes auf Gesetzesstufe zu verankern oder zu präzisieren. Eine Minderheit beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten.

Internationale Umweltfinanzierung

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 23.484 keine Folge zu geben. Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, ein neues Gesetz zu schaffen, das den Schweizer Beitrag an die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung regelt. Aus Sicht der Kommission hat die Schweiz bisher in einem angemessenen Umfang öffentliche und privat mobilisierte Gelder bereitgestellt, um Massnahmen in Entwicklungsländern gemäss internationaler Abkommen mitzufinanzieren. Das geltende Recht gewährleiste die dabei nötige Flexibilität. Die Kommission ist daher überzeugt, dass es keine neue Regelung braucht, die auch zusätzliche Bürokratie schaffen würde.

Die Minderheit der Kommission unterstützt die parlamentarische Initiative. Es gebe gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da der Bundesrat bisher nicht ausreichend transparent gemacht habe, wie der Schweizer Anteil definiert, organisiert und ausgewiesen werde.

Weitere Beschlüsse

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission die Motion 24.4257 («Zielgerichtete Regulierung des Wolfs mit weniger Bürokratie») ab. Sie will zuerst die Auswirkungen der eben erst in Kraft getretenen Rechtsgrundlagen abwarten, bevor sie weitere Massnahmen beschliesst. Sie beauftragt dazu den Bundesrat, mit dem Postulat 25.3027 («Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung») die Wirkung der Jagdgesetzänderungen zu prüfen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

Die Kommission hat am 24. und 25. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)