Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den nominalen WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2025 fest.
03.03.2025
Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Mit Marktprämien und Investitionsbeiträgen werden Produktionsanlagen unterstützt, die erneuerbare Energie nutzen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Der Bundesrat hat Mitte Februar 2025 in der Energieförderungsverordnung eine neue Berechnungsmethode für den WACC festgelegt. Nach Konsultation der ElCom setzt das UVEK den nominalen WACC 2025 folgendermassen fest:
- Marktprämien Grosswasserkraft für Fördergesuche aus dem Jahr 2024: 5,10% (Vorjahr 5,11%)
- Investitionsbeiträge für Fördergesuche im Jahr 2025:
Wasserkraft: 5,10% (Vorjahr 5,11%)
Biomasse: 5,10% (Vorjahr 5,11%)
Geothermie: 5,45% (Vorjahr 5,56%)
Allgemeine Photovoltaikanlagen: 4,58% (Vorjahr 4,74%)
Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a Energiegesetz): 5,10% (Vorjahr 5,11%)
Windkraftanlagen: 5,28% (Vorjahr 5,33%) (bfe)