Medienmitteilung BFE
Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).
Aufgrund der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom, des SECO, des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen, setzt das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2022 auf 3,83 % fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2021 keine Veränderung.
Zurzeit findet eine Überprüfung der Berechnungsmethode des WACC statt. Resultate sind bis Mitte 2021 zu erwarten. (bfe)