Tarife für Netz und Energie steigen leicht an

Höhere Kosten der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und eine etwas teurere Energiebeschaffung führen zu einem leichten Anstieg der Netz- und Energietarife 2022.
30.08.2021

Das ist eine Medienmitteilung von CKW  – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

In den letzten beiden Jahren gewährte CKW ihren Kundinnen und Kunden eine befristete Sonderreduktion auf den regulären Energietarifen. Hintergrund waren unterschiedliche Auslegungen zur Berechnung der Energietarife zwischen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und CKW.

In der Zwischenzeit konnte dieses Kostenprüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Wie bereits bei der Einführung der Sonderreduktionen angekündigt, gilt für Kundinnen und Kunden von CKW damit ab 2022 wieder der reguläre kostenbasierte Energietarif.

Höhere Kosten von Swissgrid

CKW ist Jahr für Jahr bestrebt, die Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren. Zu wesentlich schlankeren Prozessen in der Abrechnung trägt beispielsweise der Wechsel zu den neuen Stromzählern bei, da unter anderem die Zählerablesung vor Ort entfällt. Der vor einem Jahr begonnene Zählerwechsel kommt gut voran, bereits 80'000 Kundinnen und Kunden verfügen inzwischen über einen Smart Meter und können unter anderem ihren Stromverbrauch im CKW-Portal auf 15 Minuten genau mitverfolgen. Damit hat CKW schweizweit eine Vorreiterrolle eingenommen.

Trotzdem führen verschiedene Faktoren dazu, dass die Energie- und Netztarife per 2022 leicht ansteigen. Einerseits erhöht die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ihre Tarife – diese verrechnet CKW ihren Kundinnen und Kunden weiter. Andererseits führen steigende Marktpreise und Produktionskosten zu leicht höheren Beschaffungskosten.

Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt erhöhen sich die monatlichen Ausgaben für Strom gegenüber dem ursprünglichen Tarif ohne Sonderreduktion um knapp 5 Franken.

Die öffentlichen Abgaben (u. a. Netzzuschlag und Konzessionsgebühren) bleiben unverändert. (ckw)