Tätigkeitsbericht 2024 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeits­bericht 2024 veröffentlicht. Thematische Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit waren Arbeiten im Kontext der eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und für die Brennelementverpackungsanlage sowie der fachliche Austausch zur Sicherheitskultur in den schweizerischen Kernanlagen.
24.04.2025

Das ist eine Medienmitteilung des UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle standen die Tätigkeiten der KNS im Kontext der Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und die externe Verpackungsanlage für abgebrannte Brennelemente, welche von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) am 19. November 2024 eingereicht worden sind. Die KNS befasste sich mit Referenzberichten der Nagra für die Rahmenbewilligungsgesuche und mit den Gesuchsunterlagen.

Schwerpunkte beim fachlichen Austausch zur Sicherheitskultur waren Aspekte der behördlichen Aufsicht sowie aktuelle Aktivitäten der Betreiber der schweizerischen Kernanlagen zur Förderung und Stärkung der Sicherheitskultur. Die KNS setzte sich ausserdem mit den Herausforderungen im Hinblick auf einen längerfristigen Kompetenzerhalt im Kernenergiebereich auseinander.

Weiter nahm die KNS zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni­kation (UVEK) Stellung zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2023 des ENSI-Rats und befasste sich mit den Jahresberichten Sicherheit 2023 der schweizerischen Kernkraftwerke sowie mit dem Aufsichtsbericht 2023 des ENSI.

Der Tätigkeitsbericht 2024 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung.


Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss «Sachplan geologische Tiefenlager» nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat acht Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch

(uvek)