Tätigkeitsbericht 2021 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht. Thematische Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit waren ausgewählte Vorkommnisse in den schweizerischen Kernkraftwerken und Fragen zur Sicherheitskultur sowie Aufgaben und Fragestellungen betreffend die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
26.04.2022

Das ist eine Medienmitteilung des UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die KNS verfolgte die Thematik der Sicherheitskultur in Kernanlagen weiter und ging der Frage nach, wie Sicherheitskultur wirksam gefördert werden kann. Sie setzte sich zudem mit Fragen zur Wahrnehmung der Aufsicht im Bereich Mensch und Organisation auseinander. Als weiteren Schwerpunkt behandelte die Kommission die Montageabweichung, die Ende 2020 in den Motorlagern der Notstanddieselgeneratoren des Kernkraftwerks Beznau (KKB) festgestellt worden war. Sie befasste sich mit Ursachen und Folgen dieses meldepflichtigen Vorkommnisses und sie wird die resultierenden Massnahmen verfolgen.

Im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle verfolgte die KNS die erdwissenschaftlichen Untersuchungen der Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT). Sie befasste sich zudem mit den Ergebnissen eines Forschungsprojekts zu Auslegung und Inventar des Pilotlagers und ging der Frage nach, welche Bedeutung mikrobielle Aktivität im Opalinuston für ein dort errichtetes Tiefenlager haben kann.

Weiter nahm die KNS zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Stellung zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2020 des ENSI-Rats und befasste sich mit den Jahresberichten Sicherheit 2020 der schweizerischen Kernkraftwerke sowie mit dem Aufsichtsbericht 2020 des ENSI.

Der Tätigkeitsbericht 2021 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung.

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss «Sachplan geologische Tiefenlager» nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat acht Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch. (uvek)