Swissgrid startet in die Bauprojektphase für die 380-kV-Leitung im Reusstal

Die Stromversorgung in den Verbraucherzentren im Raum Aargau, Zürich und Luzern soll verbessert und langfristig gesichert werden. Der Bundesrat hat am 31. August 2022 den Planungskorridor für den Neubau der Übertragungsleitung mit einer Spannung von 380 Kilovolt (kV) zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) festgelegt. Die neue Leitung soll als Freileitung und mit einem erdverlegten Teilabschnitt im Bereich des BLN-Objektes «Reusslandschaft» umgesetzt werden. Als Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes startet Swissgrid nun mit der Ausarbeitung des Bauprojektes.
06.12.2022

Das ist eine Medienmitteilung von Swissgrid – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Swissgrid plant den Ersatz des bestehenden rund 17 Kilometer langen 220-kV-Leitungsabschnitts zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) durch eine 380-kV-Leitung. Diese Leitung ist Teil des Ausbauprogramms Beznau – Mettlen im «Strategischen Netz 2025» von Swissgrid. Der Ausbau der gesamten Übertragungsleitung zwischen den Unterwerken Beznau (AG) und Mettlen (Gemeinde Eschenbach, LU) auf eine Spannung von 380 kV erhöht massgeblich die Versorgungssicherheit der Kantone Aargau, Zürich und Luzern.

Bundesrat setzt den Planungskorridor und die Technologie fest

Ende August 2016 hatte der Bundesrat im Rahmen des Sachplanverfahrens Übertragungsleitungen (SÜL) das Planungsgebiet für den Leitungsabschnitt Niederwil – Obfelden bezeichnet. Innerhalb des vom Bundesrat vorgegebenen Planungsgebietes erarbeitete Swissgrid mögliche Korridorvarianten, welche durch eine vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe geprüft wurden. Die Expertinnen und Experten beurteilten die Korridorvarianten nach den Kriterien des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen (Raumplanung, Technik, Umwelt, Wirtschaftlichkeit) und gaben eine Empfehlung zuhanden des Bundesrates ab. Diese sah eine Freileitung mit einer knapp vier Kilometer langen Erdverkabelung auf dem Teilabschnitt bei der Querung des BLN-Objekts «Reusslandschaft» zwischen Besenbüren und Jonen (AG) vor. Es folgten eine Anhörung der Kantone Aargau und Zürich sowie ein öffentliches Mitwirkungsverfahren. Insbesondere die vorgeschlagene Übertragungstechnologie wurde dabei in Frage gestellt.

Der Bundesrat unterstützte die von der Begleitgruppe vorgeschlagene Variante und setzte Ende August 2022 den Planungskorridor und die Übertragungstechnologie fest.

Weiteres Vorgehen in der Projektplanung

Mit dieser Grundlage arbeitet Swissgrid nun das Bauprojekt aus. Darin werden unter anderem die konkrete Leitungsführung und auch die Standorte der Übergangsbauwerke für den Erdkabelabschnitt festgelegt sowie Termine und Kosten definiert und Verhandlungen über Durchleitungsrechte geführt. Im Rahmen dieser Detailplanung legt Swissgrid grossen Wert auf eine möglichst siedlungsverträgliche und landschaftsschonende Leitungsführung. Im Bereich der Wohngebiete ermöglicht der Korridor eine Leitungsführung mit ausreichend Abstand, so dass die Siedlungsgebiete durch den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung deutlich entlastet werden. Ausserdem prüft Swissgrid die Möglichkeiten zur Bündelung ihrer 380-kV-Leitung mit der 110-kV-Leitung der Axpo in zwei Teilabschnitten des Planungskorridors. Das Bauprojekt soll sowohl den Anforderungen an Raumplanung wie auch Landschafts- und Umweltschutz genügen, den Anliegen der betroffenen Bevölkerung so weit wie möglich Rechnung tragen und gleichzeitig technisch zweckmässig realisierbar und wirtschaftlich vertretbar sein.

Die Ausarbeitung des Bauprojekts auf Basis des vom Bundesrat festgelegten Planungskorridors obliegt Swissgrid. Während der Bauprojektphase wird sich Swissgrid regelmässig mit den betroffenen Gemeinden im Reusstal, lokalen und regionalen Interessengruppen, Umweltverbänden und Kantonen über den aktuellen Stand der Planung und die weiteren Schritte austauschen. Das Ziel ist es, den bestmöglichen Kompromiss für die zahlreichen Ansprüche an das Projekt zu finden.

Zeitplan des Netzprojektes Niederwil – Obfelden

Nach Erarbeitung des Bauprojektes, voraussichtlich im Jahr 2024, reicht Swissgrid das Plangenehmigungsgesuch mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Eidgenössisches Starkstrominspektorat, ESTI) ein. Dieses Gesuch wird danach öffentlich aufgelegt. Mit dem rechtskräftigen Plangenehmigungsentscheid kann die Leitung anschliessend gebaut werden, was rund 4 Jahre in Anspruch nehmen wird. Nach der Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung beginnt der Rückbau der heute bestehenden 220-kV-Leitung. Im Falle von Beschwerden und Gerichtsverfahren verzögert sich die Inbetriebnahme um mehrere Jahre. (swissgrid)