Das ist eine Medienmitteilung von Swissgrid – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
In einem Vertrag auf privatrechtlicher Basis haben sich Swissgrid und die Übertragungsnetzbetreiber der Region «Core» auf eine Methodik geeinigt, wie die Schweiz in den Kapazitätsberechnungsprozessen für grenzüberschreitenden Stromhandel berücksichtigt werden soll. Der Prozess gibt vor, wie die Kapazitäten (englisch: Net Transfer Capacity, NTC) an den Grenzen mit Frankreich, Deutschland und Österreich für den Stromimport und -export im Day-ahead-Markt festgelegt werden.
Die Verhandlungen begannen im Jahr 2020. Die Freigabe des Vertrags erfolgte Anfang 2024, gefolgt vom Genehmigungsprozess der Core-Regulatoren.
Dank der Integration der Schweiz in die Kapazitätsberechnungsprozesse kann Swissgrid die physischen Stromflüsse durch die Schweiz besser kontrollieren. Das erhöht die Netzstabilität. Die Belastungsgrenzen der Elemente des Schweizer Übertragungsnetzes werden angemessen berücksichtigt. Das ist wichtig, da Strom physikalisch immer den Weg des geringsten Widerstands nimmt, unabhängig von am Markt vereinbarten Handelsgeschäften. Der aus Handelsgeschäften in der EU resultierende Stromfluss nimmt demnach oft den Weg durch die Schweiz, ohne Berücksichtigung der technischen Limiten des Schweizer Höchstspannungsnetzes.
Abschluss eines Stromabkommens muss weiterhin prioritäres Ziel sein
Swissgrid arbeitet mit den europäischen Übertragungsnetzbetreibern zusammen. Dazu schliesst die Übertragungsnetzbetreiberin zu technischen Aspekten innerhalb ihres Verantwortungsbereichs Verträge ab. Für eine langfristige Gewährleistung der Netz- und Versorgungssicherheit der Schweiz reichen derartige Verträge aber nicht aus. Die Grundlage für privatrechtliche Verträge bezüglich Einbezugs der Schweiz in die Kapazitätsberechnung ist ein Schreiben der EU-Kommission, allerdings ohne, dass eine entsprechende Abschlusspflicht für Übertragungsnetzbetreiber im EU-Recht vorgesehen wäre. Die Verträge können deshalb jederzeit aus politischen Gründen zurückgezogen oder angefochten werden. Sie müssen ausserdem jährlich erneuert werden, wofür die Zustimmung aller Übertragungsnetzbetreiber und Regulatoren der betroffenen Länder notwendig ist. Die Einstimmigkeit kann auch an sachfremden Gründen scheitern. Zudem umfassen solche Verträge nicht alle wichtigen Aspekte des Netzbetriebs, beispielsweise den Einbezug in europäische Regelenergieplattformen.
Nur ein Stromabkommen integriert die Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt, ermöglicht den Akteuren den uneingeschränkten Zugang und stärkt den sicheren und stabilen Betrieb des Übertragungsnetzes sowie die Importfähigkeit der Schweiz. (swissgrid)