Stromreserve als wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit

Die Energiekommission des Ständerates spricht sich einstimmig dafür aus, die gesetzlichen Grundlagen für eine Stromreserve zu schaffen. Sie bestätigt damit die Notwendigkeit dieser Massnahme zur Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung in der Schweiz.
10.01.2025

Das ist eine Medienmitteilung der UREK-S – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Kommission hat beschlossen, auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Schaffung eine Stromreserve (24.033) einzutreten. Der Entscheid war unbestritten. Die Stromreserve soll sicherstellen, dass der Bedarf an elektrischer Energie in der Schweiz jederzeit gedeckt werden kann, auch in kritischen Versorgungssituationen. Falls der Markt den Bedarf nicht mehr decken kann, stellt die Stromreserve zusätzlichen Strom zur Verfügung. Sie stellt damit eine «Versicherung» dar, auf die nur im äussersten Fall zurückgegriffen wird. Eine solche Reserve ist aus Sicht der Kommission unabdingbar.

Sie betont, dass das eine Strommangellage in der Schweiz enormen Schaden anrichten würde. Für Wirtschaft und Gesellschaft ist es von existenzieller Bedeutung, dass die Versorgung mit Energie jederzeit sichergestellt ist. Es gilt zu vermeiden, dass in einer Mangellage Bewirtschaftungs-massnahmen wie Verbrauchsbeschränkungen getroffen werden müssen, um das Stromnetz zu stabilisieren. Andererseits dürfen auch die Kosten der Stromreserve nicht zu einer übermässigen Belastung werden, insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige. Die Kommission wird daher analysieren, wie das Potential von bestehender Infrastruktur, insbesondere von Notstromgruppen, für die Stromreserve bestmöglich genutzt werden kann. Sie wird sich an ihren nächsten Sitzungen mit den Einzelheiten der rechtlichen Grundlagen für die Stromreserve befassen.

Teilnahmebedingungen am Regelenergiemarkt

Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 22.3321 «Stromnetzstabilität zu geringen Kosten durch Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt» abzulehnen. Ziel der Motion ist es, durch eine Anpassung der Teilnahmebedingungen den bisher ausgeschlossenen, kleineren Akteuren den direkten Zugang zum Regelenergiemarkt zu ermöglichen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass bereits geeignete Instrumente vorhanden sind, die eine Aggregation kleinerer Akteure für eine effektive Marktintegration ermöglichen (sogenanntes Regelpooling). Zudem könnte eine Ausweitung der Teilnahmebedingungen auf kleinere Akteure die administrativen und logistischen Herausforderungen des Netzbetriebs erhöhen.

Weitere Geschäfte

Im Weiteren hat die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Solothurn 24.302 «Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache» keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Auffassung, das geltende Recht sei ausreichend ausgestaltet, damit Kantone bei der Planung von Vorhaben in Nachbarkantonen, die kantonsübergreifende Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben, ihre Interessen einbringen können.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 21.4596 abzulehnen. Diese verlangt, dass die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung vollständig im Inland kompensiert werden. Die Kommission verweist auf den Artikel 10 des kürzlich in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetzes (KlG), wonach die zentrale Bundesverwaltung bis 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweisen muss. Aus Sicht der Kommission soll sich der Bundesrat nun auf die Umsetzung dieses Gesetzesartikels konzentrieren. Vorgaben, die darüber hinausgehen, hält sie nicht für angebracht.

Die Kommission hat am 9. und 10. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)